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Welche Kosten fallen im Asylverfahren an und wer übernimmt diese?

Für den Asylantrag selbst muss man keine Kosten zahlen. Das gesamte Asylverfahren ist für den Betroffenen mit keinerlei Kosten verbunden, wenn man anwaltlich nicht vertreten ist.
Wenn man aber anwaltlich vertreten ist, fallen dementsprechend auch Anwaltskosten an, sowohl für das außergerichtliche als auch für das gerichtliche Verfahren. Weil die Asylbewerber aber in der Regel kein Einkommen haben und somit als bedürftig gelten, gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat.


Rechtsberatungsschein

Solange man anwaltlich nicht vertreten ist, kann man sich bei den Flüchtlingsberatungsstellen (z.B. bei „Pro Asyl“) kostenlos beraten lassen. Wenn man anwaltlich vertreten ist, hat man das Recht sich beim örtlichen Amtsgericht einen sogenannten Rechtsberatungsschein ausstellen zu lassen. Diesen kann man dann beim Rechtsanwalt vorlegen, der dann seine Beratungsleistungen und ggf. auch die außergerichtliche Vertretung über das Amtsgericht abrechnen wird. Man selbst muss an den Rechtsanwalt 15 Euro Eigenanteil zahlen; hierauf kann der Rechtsanwalt verzichten. Allerdings kann es aber auch sein, dass der Rechtsanwalt im Rahmen einer sogenannten Honorarvereinbarung auch höhere Gebühren verlangt. In diesem Fall hat er den Mandanten zu informieren und eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
 

Prozesskostenhilfe

Wenn der Asylantrag abgelehnt wird und man dagegen vorgeht, landet man vor dem Verwaltungsgericht. Für das Gerichtsverfahren fallen Kosten an, vor allem wieder Rechtsanwaltskosten. Hier hat man dann die Möglichkeit die sogenannte „Prozesskostenhilfe“ in Anspruch zu nehmen. Den Antrag stellt in der Regel der eigene Rechtsanwalt bei dem Gericht. Allerdings kann auch in diesem Fall der Rechtsanwalt darüber hinaus höhere Gebühren verlangen und eine entsprechende Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen. Manche Rechtsanwälte gewähren auch Ratenzahlung.
 

Antrag auf Unterstützung durch Pro Asyl

Ansonsten kann man auch beim Flüchtlingsrat in seinem Bundesland einen Antrag auf Unterstützung durch Pro Asyl stellen. Hier gibt es einen Rechtshilfefond, der durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert wird. Pro Asyl hilft und unterstützt aber nicht nur in Asylangelegenheiten, sondern auch in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten. Also auch Menschen, die von einer Abschiebung betroffen sind, können sich an Pro Asyl wenden.

TIPP für Geflüchtete in NRW: Antrag auf Unterstützung durch den PRO ASYL-Rechtshilfefonds
In dringenden Fällen, in denen eine intensive rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Anwältin unabdingbar ist, die Betroffenen aber nicht in der Lage sind, Anwalts- oder Gutachterkosten zu zahlen, besteht die Möglichkeit, u.a. beim Flüchtlingsrat NRW einen Antrag auf Unterstützung durch den PRO ASYL-Rechtshilfefonds zu stellen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fragen an den

Der PRO ASYL – Rechtshilfefonds

In dringenden Fällen, in denen eine intensive rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Anwältin unabdingbar ist, die Betroffenen aber nicht in der Lage sind, Anwalts- oder Gutachterkosten zu zahlen, besteht die Möglichkeit, beim Flüchtlingsrat des jeweiligen Bundeslandes einen Antrag auf Unterstützung durch den PRO ASYL-Rechtshilfefonds zu stellen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fragen an unsere Kolleginnen und Kollegen

Flüchtlingsrat NRW e.V.
Wittener Straße 201
44803 Bochum
Telefon 0234/ 58 731 560
Fax 0234/ 58 731 575
info(at)frnrw.de
www.frnrw.de

Flüchtlingsrat NRW e.V.
Wittener Straße 201
44803 Bochum
Telefon 0234/ 58 731 560
Fax 0234/ 58 731 575
info(at)frnrw.de
www.frnrw.de

Der PRO ASYL – Rechtshilfefonds

In dringenden Fällen, in denen eine intensive rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Anwältin unabdingbar ist, die Betroffenen aber nicht in der Lage sind, Anwalts- oder Gutachterkosten zu zahlen, besteht die Möglichkeit, beim Flüchtlingsrat des jeweiligen Bundeslandes einen Antrag auf Unterstützung durch den PRO ASYL-Rechtshilfefonds zu stellen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fragen an unsere Kolleginnen und Kollegen

Der PRO ASYL – Rechtshilfefonds

In dringenden Fällen, in denen eine intensive rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Anwältin unabdingbar ist, die Betroffenen aber nicht in der Lage sind, Anwalts- oder Gutachterkosten zu zahlen, besteht die Möglichkeit, beim Flüchtlingsrat des jeweiligen Bundeslandes einen Antrag auf Unterstützung durch den PRO ASYL-Rechtshilfefonds zu stellen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fragen an unsere Kolleginnen und Kollegen

Telefon

+49 (0)157 83517520 (Lion), +49 (0)157 53625975 (Hannah), +49 (0)152-28647123 (Sahra, Welcome Point 03)

E-Mail

info@fwi-d.de

Heinz-Schmöle-Straße 7

40227 Düsseldorf

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