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Update 06.01.2022: Afghanische Asylbewerber erhalten schnelleren Zugang zu Integrations­kursen

In der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 06.01.2022 kommentiert die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Öffnung der Integrationskurse für afghanische Asylbewerber*innen wie folgt:

Menschen, die zu uns kommen und absehbar in Deutschland bleiben, müssen wir frühzeitig integrieren. Wer aus Afghanistan geflohen ist und bei uns in Deutschland Schutz sucht, wird absehbar nicht dorthin zurückkehren können. Stattdessen erfordert es die derzeitige Lage, dass wir Woche für Woche Menschen aus Afghanistan evakuieren. Die Öffnung der Integrationskurse, auch vor abschließender Entscheidung im Asylverfahren ist ein längst überfälliger Schritt für eine schnelle und gute Integration.

Der alte und neue Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ergänzt hierzu:

"Es ist gut, dass die Integrationskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan jetzt geöffnet werden. Auch hier zeigt sich: Die neue Regierung ist ein Bündnis für das Sinnvolle und das Machbare zugleich und arbeitet gemeinsam an pragmatischen Lösungen für die bestehenden Aufgaben. Sprache ist und bleibt die wichtigste Grundlage für gelungene Integration - in unsere Gesellschaft und auch in Arbeit. Mit den Integrationskursen und den Berufssprachkursen öffnen wir Türen in deutsche Unternehmen und Betriebe und damit auch in unsere Gesellschaft."

In der Presseerklärung des BMI heißt es weiter, dass mit dem nun beschlossenen Zugang zum Integrationskurs für Asylantragstellende aus Afghanistan der einheitliche Zugang zur Sprachförderung des Bundes wieder gewährleistet werde. Das BAMF werde auch weiterhin bei afghanischen Asylsuchenden sorgfältig unter Abwägung aller individuellen Umstände und auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse prüfen, ob jeweils ein Schutzstatus zuzuerkennen ist.


Berufssprachkurse offen für afghanische Asylbewerber*innen und Ortskräfte

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Berufssprachkure für Afghanische Bewerber*innen geöffnet. Es heißt dort hierzu:

"... Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde die „Gute Bleibeperspektive“ für Asylbewerbende aus Afghanistan festgestellt. Dies gilt zunächst befristet bis zum 31. August 2022. Ab sofort kann dementsprechend für Asylbewerbende aus Afghanistan eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs gem. § 45a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 AufenthG erteilt werden.

Für ehemalige afghanische Ortskräfte oder besonders gefährdete Personen, die aufgrund einer Aufnahmezusage nach § 22 Satz 2 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, verweise ich auf unsere Informationen auf der Webseite des BAMF. Für diese Personengruppe ist ein Zugang zum Berufssprachkurs regelmäßig eröffnet."




Telefon

+49 (0)157 83517520 (Lion), +49 (0)152-28647123 (Sahra, Welcome Point 03), +49 (0)17660749454 (Anna, Soziale Ukraine-Beratung), +49 (0)176 57697116 Christoph (Assist.Geschäftsführung)

E-Mail

info@fwi-d.de

Heinz-Schmöle-Straße 7

40227 Düsseldorf

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