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Umfassende FAQ-Liste des Auswärtigen Amtes mit Fragen und Antworten zu "Afghanistan"
Die Bemühungen des Auswärtigen Amtes richten sich dabei an
deutsche Staatsangehörige,
an Ortskräfte für deutsche Stellen sowie an
von der Bundesregierung bereits identifizierte, besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen, die von der Bundesregierung eine Aufnahmezusage für Deutschland erhalten haben. Eingeschlossen sind dabei auch Angehörige der sog. „Kernfamilie“ dieser Personen, in der Regel also Ehepartner sowie minderjährige, ledige Kinder.
Dabei sollen auch Personen im Auge behalten werden, die ihre Visumanträge zum Familiennachzug an den deutschen Auslandsvertretungen in Neu-Delhi und Islamabad stellen. Die Bundesregierung arbeitet an Verbesserungen für afghanische Familienangehörige bei der Bearbeitung von Visumanträgen.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Deutsche Staatsangehörige - An wen kann ich mich wenden?
Deutsche Staatsangehörige, die sich weiterhin in Afghanistan aufhalten, werden dringend gebeten, sich unter afg.diplo.de zu registrieren. Bitte übermitteln Sie Ihre persönlichen Daten ausschließlich über dieses Portal. Auf diesem Wege erfolgt die grundsätzliche Kommunikation des Auswärtigen Amts mit deutschen Staatsangehörigen in Afghanistan. Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg Nachbarstaaten erreichen, können dort nach Ankunft von unseren Botschaften konsularische Unterstützung erhalten.
Konsularische Unterstützung innerhalb Afghanistans kann aktuell nicht gewährleistet werden. Wenn das Auswärtige Amt organisierte Ausreisemöglichkeiten anbieten kann, werden deutsche Staatsangehörige dazu aktiv kontaktiert.
Ferner können sich deutsche Staatsangehörige an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts wenden: Telefon 030 5000 2000 oder Kontaktformular – in jedem Fall sollte aber die Registrierung auf dem Portal afg.diplo.de erfolgen.
Ortskräfte - An wen kann ich mich wenden?
Für Ortskräfte sind weiterhin die ehemaligen bzw. bisherigen Arbeitgeber zuständig. Ortskräfte, die bisher noch kein Visum oder noch keine Aufnahmezusage erhalten haben, setzen sich hierzu mit ihrem früheren Arbeitgeber in Verbindung, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete.
Für ehemalige Beschäftige im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts bedeutet das:
Bitte kontaktieren Sie das Auswärtige Amt per Mail an
okv@kabu.auswaertiges-amt.de .
Für andere Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel der Entwicklungszusammenarbeit oder der Bundeswehr, stehen die zuständigen Arbeitgeber (BMZ, BMVg, etc.) zur Verfügung, u.a.:
Für die Kommunikation mit ehemaligen Ortskräften, die eine Gefährdungsanzeige gestellt haben,
arbeitet das Auswärtige Amt mit einem externen Dienstleister zusammen, der die Domain @threatno.org verwendet. Aufgabe des Dienstleisters ist es u.a. die erforderlichen Daten abzufragen und zusammenzustellen.
Die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten können Ortskräfte mit Aufnahmezusage und Ortskräfte, die bereits ein Visum haben, vor Ort bei der Weiterreise nach Deutschland unterstützen. Bis zu diesem Punkt bleiben die bisherigen Arbeitgeber die Ansprechpartner. Falls noch kein Visum vorliegt, können die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten mithilfe der Aufnahmezusage, die nach Erteilung durch das BMI vom Arbeitgeber kommuniziert wird, vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung, schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen.
Weitere, besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen - An wen kann ich mich wenden?
Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, denen die Bundesregierung eine Aufnahme in Deutschland zugesagt hat, werden ebenfalls bei der Ausreise unterstützt.
Für die Kommunikation mit den besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen arbeitet das Auswärtige Amt mit einem externen Dienstleister zusammen. Dies umfasst die Vorbereitung und Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan und bei der Einreise nach Deutschland. Die Kommunikation mit dem Dienstleister erfolgt über die E-Mail-Adresse
info@vaoffice.org .
Wenn Gefährdete von dem Dienstleister angerufen werden, erfolgt dies ausschließlich auf Dari oder Paschtu. Telefonische Kontaktaufnahmen des Dienstleisters gehen von verschiedenen Rufnummern aus mehreren Ländern aus. Falls unklar ist, ob es sich bei einem Anrufer um den Dienstleister handelt, kann diesem auch eine E-Mailadresse mitgeteilt werden, um zu überprüfen, ob die Kontaktaufnahme dann von info@vaoffice.org aus erfolgt.
Die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten können – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen
Soll ich mich auf dem Landweg in ein Nachbarland aufmachen?
Deutsche Staatsangehörige - Soll ich mich auf dem Landweg in ein Nachbarland aufmachen?
Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden. Die Bundesregierung bemüht sich derzeit, Absprachen insbesondere mit den Nachbarstaaten Afghanistans zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise vor Ort zu gewähren. Das Auswärtige Amt wird zu solchen Absprachen in den Reise- und Sicherheitshinweisen der jeweiligen Länder informieren. Bitte beachten Sie, dass der Grenzübertritt zu den Nachbarstaaten derzeit nur eingeschränkt bzw. nicht möglich ist und sich die Lage kurzfristig verändern kann. Einschränkungen bestehen insbesondere auch für Fälle, in denen nicht deutsche Familienangehörige gemeinsam mit deutschen Staatsangehörigen die Grenze übertreten wollen.
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg Nachbarstaaten erreichen, können dort nach Ankunft von unseren Auslandsvertretungen konsularische Unterstützung erhalten. Konsularische Unterstützung bei Reisebewegungen innerhalb Afghanistans kann nicht gewährleistet werden. Wenn sich dem Auswärtigen Amt Möglichkeiten eröffnen, organisierte Ausreiseangebote anzubieten, werden wir die deutschen Staatsangehörigen dazu aktiv kontaktieren.
Ortskräfte - Soll ich mich auf dem Landweg in ein Nachbarland aufmachen?
Ortskräfte mit der Absicht in ein Nachbarland auszureisen, teilen dies bitte ihren früheren Arbeitgebern mit. Die Bundesregierung bemüht sich derzeit, Absprachen insbesondere mit den Nachbarstaaten Afghanistans zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise und gegebenenfalls zur Dokumentenbeantragung an einer deutschen Botschaft vor Ort zu gewähren. Bitte beachten Sie, dass der Grenzübertritt zu den Nachbarstaaten derzeit nur eingeschränkt bzw. nicht möglich ist und sich die Lage kurzfristig verändern kann. Bitte beachten Sie zudem die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes – derzeit sind Einreisen in die Nachbarländer nur mit Pass und Visum möglich.
Grundsätzlich gilt zudem: Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden.
Weitere besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen - Soll ich mich auf dem Landweg in ein Nachbarland aufmachen?
Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, denen die Bundesregierung eine Aufnahme in Deutschland zugesagt hat, werden im Auftrag des Auswärtigen Amts von einem externen Dienstleister kontaktiert und über ihre Aufnahmezusage (von der Emailadresse mit der Domain @vaoffice.org) und die nächsten Schritte informiert. Die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten können – vorbehaltlich einer Sicherheitsprüfung – schnell und unkompliziert Dokumente zur Einreise nach Deutschland ausstellen. Personen mit der Absicht in ein Nachbarland auszureisen, sollten dies dem Dienstleister mitteilen.
Die Bundesregierung bemüht sich derzeit, Absprachen insbesondere mit den Nachbarstaaten Afghanistans zu treffen, um die sichere Ein- und Weiterreise zur Visumsbeantragung an einer deutschen Auslandsvertretung vor Ort zu gewähren. Bitte beachten Sie, dass der Grenzübertritt zu den Nachbarstaaten derzeit nur eingeschränkt bzw. nicht möglich ist und sich die Lage kurzfristig verändern kann.
Bitte beachten Sie außerdem die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes – derzeit sind Einreisen in die Nachbarländer nur mit Pass und Visum möglich . Grundsätzlich gilt zudem: Die individuelle Risikoabwägung, sich über den Landweg zur Grenze zu begeben, muss in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden.
Kann ich über den Luftweg aus Afghanistan ausreisen?
Derzeit besteht ein unregelmäßiger ziviler Flugverkehr u.a. nach Kabul und Mazar-e-Sharif. Zudem hat das Auswärtige Amt erste Charterflüge aus Afghanistan durchgeführt. Dies ist aber nur in sehr begrenztem Maße möglich. Sobald es konkrete Möglichkeiten gibt, beispielsweise durch einen Mitflug bei unseren Partnern, wird das Auswärtige Amt schnellstmöglich die Personen kontaktieren, die für eine Ausreise infrage kommen. Wir werden diese Personen dann individuell über das weitere Vorgehen vor Ort informieren.
Wie kann ich mich für zivile Evakuierungsflüge registrieren?
Sobald es konkrete Möglichkeiten für einen Evakuierungsflug aus Afghanistan gibt, entweder auf einem deutschen Charterflug oder durch einen Mitflug bei unseren Partnern, wird das Auswärtige Amt schnellstmöglich die Personen kontaktieren, die für eine Ausreise infrage kommen. Wir werden diese Personen dann individuell über das weitere Vorgehen vor Ort informieren.
Was mache ich, wenn ich in einem Nachbarstaat bin?
Nach Ankunft in einem Nachbarstaat kann die zuständige deutsche Auslandsvertretung für
- deutsche Staatsangehörige,
- Ortskräfte und
- besonders Gefährdete sowie Mitglieder ihrer Kernfamilien Unterstützung leisten.
Die betrifft die Unterstützung bei der Weiterreise und, wo erforderlich, die Ausstellung von Dokumenten, die für die Einreise nach Deutschland erforderlich sind sowie die Information der Bundesländer, um eine Zuteilung auf eine Erstaufnahmeeinrichtung sicherzustellen. Dafür ist es aber erforderlich, dass den Ortskräften und besonders Gefährdeten sowie ihren mitausreisenden Familienmitgliedern zuvor von der Bundesregierung die beabsichtigte Aufnahme mitgeteilt wurde. Bei Ortskräften erfolgt dies in der Regel durch den ehemaligen bzw. bisherigen Arbeitgeber, bei besonders Gefährdeten durch einen externen Dienstleister im Auftrag des Auswärtigen Amts.
Unsere Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten und der Region bieten auf ihren Webseiten dazu weiterführende Hinweise:
Grundsätzlich gilt, dass Ortskräfte und besonders Gefährdete mit Aufnahmezusage an allen deutschen Auslandsvertretungen ein Visum beantragen können.
Weitere Themen und Fragen
Stehe ich auf einer Aufnahmeliste und wenn ja, auf welcher? Wie wird nun weiter damit verfahren?
Für Ortskräfte sind weiterhin die ehemaligen bzw. bisherigen Arbeitgeber zuständig. Ortskräfte, denen bisher noch nicht die beabsichtigte Aufnahme mitgeteilt wurde, setzen sich hierzu mit ihrem früheren Arbeitgeber in Verbindung, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete.
Für die Kommunikation mit ehemaligen Ortskräften, die eine Gefährdungsanzeige gestellt haben, arbeitet das Auswärtige Amt mit einem externen Dienstleister zusammen, der die Domain @threatno.org verwendet. Über diesen externen Dienstleister werden u.a. die erforderlichen Daten abgefragt.
Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, denen die Bundesregierung aus Gründen der besonderen individuellen Gefährdung eine Aufnahme in Deutschland zugesagt hat, werden vom Auswärtigen Amt über einen Dienstleister mit einer E-Mail mit der Domain @vaoffice.org aktiv kontaktiert und informiert, wenn für Sie eine Aufnahmezusage vorliegt. Dieser erste Kontakt mit Bekanntgabe der Aufnahmezusage ist die Grundlage für die weitere Kommunikation mit dem Dienstleister, die sodann über die E-Mail-Adresse info@vaoffice.org erfolgt.
Bitte kontaktieren Sie diese E-Mailadressen nicht von sich aus. Sie werden kontaktiert, wenn eine Aufnahmezusage vorliegt.
Wie lange dauert es bis einer ehemaligen Ortskraft oder einer bereits idenfizierten, besonders gefährdeten Person die Aufnahme zugesagt wird? Wer gibt diese Aufnahmezusage?
Für Ortskräfte hängt dies vom ehemaligen bzw. bisherigen Arbeitgeber ab. Ortskräfte, die bisher noch keine Mitteilung über eine beabsichtige Aufnahme erhalten haben, setzen sich hierzu mit ihrem früheren Arbeitgeber in Verbindung, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht bereits vor 2013 endete. Für die Kommunikation mit ehemaligen Ortskräften, die eine Gefährdungsanzeige gestellt haben, arbeitet das Auswärtige Amt mit einem externen Dienstleister zusammen, der die Domain @threatno.org verwendet.
Afghaninnen und Afghanen, etwa aus Zivilgesellschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft, die als besonders gefährdet identifiziert und das Bundesministerium des Inneren die Aufnahme in Deutschland erklärt hat, werden derzeit vom Auswärtigen Amt (über einen externen Dienstleister, der die Domain @vaoffice.org verwendet) aktiv kontaktiert und über ihre Aufnahmezusage sowie die nächsten Schritte informiert.
Warum sind die Aufnahmezusageschreiben nicht personalisiert?
Diejenigen Afghaninnen und Afghanen, zu deren Aufnahme die Bundesregierung in Deutschland die Bundesregierung grundsätzlich bereit ist, werden vom Auswärtigen Amt über einen externen Dienstleister kontaktiert und per E-Mail (fallweise ergänzend telefonisch) darüber informiert. Dieser Dienstleister nutzt die Domain @vaoffice.org. Diese Emails sind u.a. aus Datenschutzgründen nicht personalisiert. Sie enthalten jedoch ein Aktenzeichen, wodurch – etwa bei Beantragung eines Visums – eine persönliche Zuordnung möglich ist.
Ich habe Familie oder Bekannte in Afghanistan in einer prekären Versorgungslage. An wen können Sie sich wenden, um Hilfe zu erhalten?
Die Bundesregierung und die internationale Staatengemeinschaft unterstützen viele Hilfsorganisationen, die in Afghanistan Menschen in Not helfen. Diese Hilfsorganisationen sind in fast allen Landesteilen tätig. Je nach Wohnort empfehlen wir, sich an eine der dort ansässigen lokalen oder internationalen Organisationen zu wenden.
Was passiert mit Anträgen auf Familienzusammenführung oder anderen Visa?
Die International Organisation for Migration (IOM) führt das Familienunterstützungsprogramm (FAP) weiter. Es dient zur Vorbereitung von Anträgen auf Familienzusammenführung auch für afghanische Antragsteller. Afghanische Antragstellerinnen und Antragsteller, die noch keinen Familiennachzug nach Deutschland beantragt haben, können sich per Mail unter
info.fap.de@iom.int an die IOM wenden.
Auf den Webseiten der Auslandsvertretungen Islamabad und Neu Delhi finden sich konkrete Hinweise zum Ablauf des Verfahrens.
Afghanische Staatsangehörige, die ein Visum zum Arbeiten oder Studieren in Deutschland beantragen möchten, können sich ebenfalls an die Auslandsvertretungen in Islamabad und Neu Delhi wenden. Visa für kurzzeitige Einreisen in Deutschland, sog. Schengenvisa, können zudem an den Auslandsvertretungen in Istanbul und Dubai beantragt werden. Auf den Webseiten der Auslandsvertretungen finden sich konkrete Hinweise zum Ablauf des Verfahrens.
Wurde ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland bereits bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt, bitten wir um Geduld. Diese Verfahren können sich angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen und der hohen Nachfrage mehrere Monate hinziehen. Die Visastelle kommt im Laufe des Verfahrens auf Sie zurück, wenn die Entscheidung über den Antrag gefallen ist oder eine Frage klärungsbedürftig ist.
Wo können Afghaninnen und Afghanen ein Vsium beantragen, da die Botschaft in Kabul geschlossen ist?
Afghanische Staatsangehörige, die ein Visum zum Arbeiten oder Studieren in Deutschland beantragen möchten, können sich ebenfalls an die Auslandsvertretungen in Islamabad und Neu Delhi wenden. Visa für kurzzeitige Einreisen in Deutschland, sog. Schengenvisa, können zudem an den Auslandsvertretungen in Istanbul und Dubai beantragt werden. Auf den Webseiten der Auslandsvertretungen finden sich konkrete Hinweise zum Ablauf des Verfahrens.
Wurde ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland bereits bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt, bitten wir um Geduld. Diese Verfahren können sich angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen und der hohen Nachfrage mehrere Monate hinziehen. Die Visastelle kommt im Laufe des Verfahrens auf Sie zurück, wenn die Entscheidung über den Antrag gefallen ist oder eine Frage klärungsbedürftig ist.
Da die Deutsche Botschaft in Kabul ist derzeit geschlossen ist, können in diesen Fällen derzeit andere deutsche Auslandsvertretungen unterstützen. Eine Visumerteilung in Afghanistan selbst ist nicht möglich.
Mein Visum liegt in Islamabad oder Neu Delhi zur Abhoung bereit. Ich kann aber aufgrund der aktuellen Lage in Afghanistan nicht ausreisen. An wen kann ich mich wenden?
Die Ausreise zur Abholung eines erteilten Visums muss individuell erfolgen. Dabei muss auch die individuelle Risikoabwägung, sich beispielweise über den Landweg in einen Nachbarstaat zu begeben, in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen von den Betroffenen selbst vorgenommen werden.
Sobald Sie aus Afghanistan ausreisen konnten, wenden Sie sich bitte mit ihrem Reisepass und der Bestätigung, dass für Sie ein Visum zur Abholung bereit liegt, an die deutsche Auslandsvertretung an Ihrem derzeitigen Aufenthaltsort. Dort wird man Ihnen helfen, das für Sie bereit liegende Visum zu erhalten bzw. Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Ich bin/war Ortskraft bei einer deutschen Stelle in Afghanistan und möchte meine volljährigen Kinder mit nach Deutschland nehmen. Unter welchen Umständen ist das möglich?
Für Ortskräfte sind weiterhin die ehemaligen bzw. bisherigen Arbeitgeber die zuständigen Ansprechpartner. Aufnahmen von Familienangehörigen sind für Mitglieder der Kernfamilie möglich, d.h. für minderjährige, ledige Kinder. Volljährige ledige und im Haushalt der Eltern lebende Kinder können nur in Ausnahmefällen im Rahmen des Ortskräfteverfahrens aufgenommen werden.
Können gefährdete Personen ihre Familienangehörigen mitbringen, die nicht ihre unmittelbare Familie (Kernfamilie) sind, aber für die sie verantwortlich sind?
Grundsätzlich können nur Angehörige der sogenannten Kernfamilie für eine Ausreise nach Deutschland berücksichtigt werden. In ganz besonderen Ausnahmefällen ist eine Härtefallprüfung zur Berücksichtigung weiterer Familienmitglieder möglich, die stets die besonderen individuellen Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der engen Auslegungsgrundsätze der einschlägigen deutschen Rechtsprechung betrachten muss.
Was ist mit Afghaninnen und Afghanen mit gültigem Aufenthaltstitel für Deutschland?
Afghanische Staatsangehörige, die bereits über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen, können mit diesem nach Deutschland einreisen. Für die Einreise von afghanischen Staatsangehörigen in Nachbarstaaten oder Drittstaaten sind dabei die die jeweiligen Einreisebestimmungen dieser Staaten zu beachten. Sollte Ihr Aufenthaltstitel bald ablaufen, wenden Sie sich bitte zeitnah an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.
Sollte der Aufenthaltstitel abgelaufen sein, können sich afghanische Staatsangehörige an unsere Auslandsvertretungen in Islamabad oder Neu Delhi wenden, um ein Visum zur Wiedereinreise zu beantragen.
Gibt es nun ein neues, allgemeines Aufnahmeverfahren für Afghaninnen und Afghanen?
Ein humanitäres Aufnahmeprogramm wird aktuell auf Grundlage des Koalitionsvertrags erarbeitet.
Die derzeit laufende Unterstützung bei der Reise nach Deutschland beschränkt sich auf ganz bestimmte Personengruppen: deutsche Staatsangehörige, Ortskräfte für deutsche Behörden ab 2013 sowie besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen, für die eine Aufnahmezusage vorliegt. Hinzu kommen bei diesen genannten Personengruppen die Mitglieder der Kernfamilie, für die ebenfalls eine Aufnahmezusage vorliegt.
Können sich weitere besonders schutzbedürftige und gefährdete Afghaninnen und Afghanen auf eine Liste setzen lassen? Welche Kriterien gibt es?
Ein humanitäres Aufnahmeprogramm wird aktuell auf Grundlage des Koalitionsvertrags erarbeitet. Es ist noch nicht klar, wer hierfür unter welchen Umständen berücksichtigt werden kann.
Wie werden afghanische Ortskräfte der EU, NATO und anderer internationaler Organisationen unterstützt?
Ansprechpartner für die Ortskräfte von EU, NATO, internationalen Organisationen und von Drittstaaten bleiben weiterhin die Organisationen bzw. Drittstaaten, für die sie tätig waren.
Während der militärischen Evakuierungsmission gab es eine enge Zusammenarbeit verschiedener Partner, um möglichst viele Ortskräfte und ihre engsten Angehörigen zu evakuieren. Diese Bemühungen werden wir nun soweit wie möglich und entsprechend bereits bestehender Vereinbarungen fortsetzen, um eine sichere Ausreise noch in Afghanistan befindlicher Ortskräfte zu unterstützen. Wie für eigene Ortskräfte übernimmt Deutschland auch für Ortskräfte von EU und NATO, sowie internationaler Organisationen seinen Teil der Verantwortung.
Ich habe für eine lokale Organisation von Deutschland finanzierte Projekt umgesetzt. Kann ich im Rahmen des Ortskräfteverfahrens oder der Aufnahme von besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen nach Deutschland kommen?
Informationen zur Frage, ob Beschäftigte von Projekten im Rahmen des Ortskräfteverfahrens berücksichtigt werden können, erhalten die Beschäftigten von ihrem früheren Arbeitgeber.
Auswärtiges Amt: Bürgerservice und Kontaktmöglichkeit
Der Bürgerservice des Auswärtigen Amts berät Sie gerne telefonisch oder per Email in allen Bereichen, die zum Dienstleistungsangebot des Auswärtigen Amts gehören.

Veranstaltungsbericht vom Eine Welt Forum Düsseldorf e.V. zu „Afghanistan, wie weiter?“ am 17.12.2021
Das mitveranstaltende Ein Welt Forum Düsseldorf hat einen Veranstaltungsbericht zu "Afghanistan, wie weiter" veröffentlicht, den wir hier gerne abbilden:
Die Bilder aus Afghanistan aus dem Sommer 2021 gingen uns nicht mehr aus dem Kopf:
- Wie kann es weitergehen nach der gewaltvollen Machtergreifung der Taliban?
- Wie kann das Engagement von zivilgesellschaftlichen Organisationen und wie kann humanitäre Hilfe vor Ort zukünftig aussehen?
- Wo sollten besondere Schwerpunkte durch die neue Bundesregierung gelegt werden?
- Wie können wir die weitere Entwicklung Afghanistans begleiten?
- Was macht die gesamte Situation mit den Afghan*innen hier vor Ort in Deutschland, konkret im Raum Düsseldorf?
Diese Fragen diskutierten wir im Rahmen einer Online-Diskussionsveranstaltung am 17. Dezember 2021 unter dem Titel „Afghanistan, wie weiter?“. In Kooperation mit Flüchtlinge Willkommen in Düsseldorf e.V. luden wir zwei sachkundige Panelist*innen ein:
Jamal Rahman ist in Afghanistan geboren und lebte von 1980 bis 2002 in Deutschland. Nach dem Sturz der Taliban ist er nach Afghanistan zurückgekehrt und war dort u.a. Mitarbeiter der Deutschen Botschaft und Beauftragter des afghanischen Präsidenten für auswärtige und kulturelle Angelegenheiten. Im August 2021 ist er wieder nach Deutschland zurückgekehrt.
Sara Nanni ist seit diesem September Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete für Bündnis 90/Die Grünen. Die studierte Friedens- und Konfliktforscherin ist Mitglied im Forum Neue Sicherheitspolitik der Heinrich-Böll-Stiftung und war vorher von 2015 bis 2019 Sprecherin und stellvertretende Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden und Internationales von Bündnis 90/Die Grünen. Die aktuelle Situation in Afghanistan begleitet sie aufmerksam und fortlaufend.
Moderiert wurde die Veranstaltung von einem Vorstandsmitglied von Flüchtlinge Willkommen in Düsseldorf e.V., Ansgar Drücker. Er ist Geschäftsführer des Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V. (IDA).
Wahrnehmung der Machtergreifung der Taliban
Die beiden Panelist*innen waren sich einig, dass die Machtergreifung der Taliban im August 2021 keineswegs eine Überraschung gewesen ist. Vielmehr hat sich die Situation bereits im Vorfeld immer mehr angebahnt. Es herrschte Frust darüber, dass es, trotz dieser offensichtlichen Entwicklungen, keine Reaktionen seitens verschiedenster internationaler Akteur*innen gegeben hat. Sara Nanni berichtete, dass es eine Enquete-Kommission und einen Untersuchungsausschuss zu den Ereignissen im Sommer 2021 geben wird, um zu analysieren, was genau schiefgelaufen ist. Afghanistan darf nicht vergessen werden.
Jamal Rahman war während der Machtergreifung in Kabul. Zu diesem Zeitpunkt hat er gerade die Übergabe an seinen Nachfolger als Generaldirektor der Staatsdruckerei gestaltet; plötzlich waren die Taliban in allen Straßen zu sehen. Alle staatlichen Einrichtungen wurden geschlossen, die Menschen konnten nicht mehr zur Arbeit gehen. Daraufhin erfolgte der Zusammenbruch der Institutionen.
Die Wahrnehmung in der Bevölkerung gestaltet sich aktuell sehr unterschiedlich. Häufig wird die Kontrolle durch die Taliban positiv bewertet, da hierdurch die Kriminalität auf den Straßen zurückgegangen ist und mehr Ruhe herrscht. Auf der anderen Seite empfindet insbesondere die städtische Bevölkerung, dass es für sie nun keine Zukunft oder Perspektive mehr gibt, da die Universitäten und Schulen geschlossen worden sind. Die starke Entkopplung von der restlichen Welt ist abzusehen, weil die Taliban Afghanistan hin zu einem islamischen Staat aufbauen wollen. „Es gibt in dem Staat der Taliban keine freien Bürger*innen, sondern nur Untertanen“, so Jamal Rahman.
Es ist sehr wichtig in Afghanistan zwischen dem städtischen und dem ländlichen Teil der Bevölkerung zu unterscheiden, da auf dem Land in den vergangenen 20 Jahren immer Krieg herrschte und die Regierung der Bevölkerung dort keine Sicherheit bieten konnte. In den Städten hingegen, gab es Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten.
Probleme der aktuellen Situation und wie es weitergehen soll
Das große Problem der aktuellen Situation ist, dass es in Afghanistan keine Möglichkeit gibt auf die Taliban zu reagieren, da es keine politischen Strukturen und Organisationen gibt. Sara Nanni äußerte, dass die sicherheitspolitische Lage komplett falsch eingeschätzt worden ist. Auf der einen Seite kam zwar humanitäre Hilfe von Deutschland und es war nie ein rein militärisches Unterfangen, jedoch wurden keine Strukturen in Afghanistan mit Blick auf die Zivilgesellschaft und hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit etabliert. Jamal Rahman ergänzte, dass es einen großen „Brain Drain“ aus Afghanistan heraus gibt, was auch auf die fehlenden Strukturen zurück zu führen ist.
Die Flucht aus Afghanistan bleibt nach wie vor ein Privileg, was man sich leisten muss und ist auch dann mit Hindernissen verbunden. Im Plenum der Veranstaltung war ein ehemaliger Dolmetscher der Bundeswehr anwesend und schilderte kurz seine Situation. Er wohnt seit April 2014 in NRW und versucht seither seine Familie nach Deutschland zu holen – bisher erfolglos. Seine Familie ist zurzeit auf der Flucht vor den Taliban.
Ein weiterer Teilnehmer schilderte eine ähnliche Situation von Bekannten und verdeutlichte damit noch einmal die Schwierigkeit, aus Afghanistan auszureisen. Jamal Rahman hat vor seiner Flucht zuerst auf eine Evakuierung aus Afghanistan gewartet, was jedoch nicht geschehen ist. Daraufhin ist er mit dem Auto über die usbekische Grenze geflohen, um von dort aus weiter nach Deutschland zu fliegen. Er wurde auf seinem Weg zwar mehrmals angehalten, aber glücklicherweise nie kontrolliert.
Sara Nanni verdeutlichte, dass es nun ein „politisches Go“ für eine Ausreisezusage aus Afghanistan nach Deutschland von 29.000 Menschen gibt. Allgemein ist ihr Eindruck, dass seitdem die Stimmung in den beteiligten Ministerien sehr motiviert ist, die Menschen nach Deutschland zu holen. Für die kommenden Ausreisen werden allerdings zunächst einmal die Menschen priorisiert, die eine Zusage für die Ausreise bekommen haben. Eine Erleichterung ist es, dass der Flugverkehr von Kabul nun tagsüber wieder aktiv ist. Zudem hat die internationale Gemeinschaft wieder näher zusammengefunden und die Situation in Afghanistan steht stark im Fokus.
Bei der Frage von Ansgar Drücker, ob man mit den Taliban verhandeln sollte oder nicht, waren sich die beiden Expert*innen einig, dass im humanitären Sinne Verhandlungen gerechtfertigt sind. Allerdings dürfen die Taliban nicht als legitime Machthaber anerkannt werden. Im weiteren Vorgehen sollten nun alle zivilgesellschaftlichen Organisationen, welche auch vorher in Afghanistan aktiv waren, so schnell wie möglich wieder zurückkehren, um humanitäre Hilfe zu leisten. Insbesondere leiden Frauen unter der aktuellen Situation und dem Fehlen der Organisationen, da beispielsweise eine Alphabetisierung zurzeit nicht möglich ist. Jamal Rahman erwähnte, dass die Taliban zwar versprochen haben, dass Frauen Zugang zu Bildung erhalten sollen, allerdings nur im Rahmen der Scharia. Seiner Meinung nach muss so viel Druck wie möglich auf die Taliban ausgeübt werden um die Situation vor Ort zu verbessern. Dem gegenüber steht jedoch auch, dass die Verhandlungen diplomatische Schwerstarbeiten mit sich bringen und es noch lange dauern wird, eine politische Lösung zu finden. Sara Nanni verwies hier nochmal auf die Wichtigkeit des zivilgesellschaftlichen Engagements.
Wir danken allen Beteiligten und Teilnehmenden dafür, zum Gelingen dieser wichtigen Veranstaltung beigetragen zu haben und werden die Situation in Afghanistan weiterhin aufmerksam begleiten.

"Afghanistan, wie weiter?"
Freitag, 17. Dezember 2021 ab 19:00 Uhr (zoom)
Stephanie Widholm, Geschäftsführerin vom Eine Welt Forum Düsseldorf, unserem Kooperationspartner, lädt zur Online-Diskussionsveranstaltung „Afghanistan, wie weiter?" ein:
"Uns allen sind die Bilder aus Afghanistan wahrscheinlich noch präsent. Nach der erneuten Machtübernahme durch die Taliban erlebten die Afghan*innen erneut massive Umbrüche im eigenen Land, viele sprechen von einer humanitären Katastrophe. Die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe in Afghanistan sind dementsprechend vor immense Herausforderungen gestellt. Doch auch für die afghanische Community hier in Deutschland stellt sich die Situation schwierig dar.
All das möchten wir gerne auf einer Online-Diskussionsveranstaltung „Afghanistan, wie weiter?“ thematisieren. Am Freitag, 17. Dezember 2021 ab 19:00 Uhr, wollen wir gemeinsam mit Flüchtlinge Willkommen in Düsseldorf e.V. auf der Videokonferenzplattform Zoom mit Ihnen und euch ins Gespräch kommen.
- Welche Aufgaben ergeben sich für die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vor Ort ganz konkret?
- Wo sollten besondere Schwerpunkte durch die neue Bundesregierung gelegt werden?
- Wie können wir die weitere Entwicklung Afghanistans begleiten?
- Was macht die gesamte Situation mit den Afghan*innen hier vor Ort in Deutschland?
Das sind einige Fragen, die wir mit unseren Gästen klären möchten.
Jamal Rahman ist in Afghanistan geboren und lebte von 1980 bis 2002 in Deutschland. Nach dem Sturz der Taliban ist er nach Afghanistan zurückgekehrt und war dort u.a. Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes und Beauftragter des afghanischen Präsidenten für auswärtige und kulturelle Angelegenheiten. Im August 2021 ist er wieder nach Deutschland zurückgekehrt.
Sara Nanni ist seit diesem September Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete für Bündnis 90/Die Grünen. Die studierte Friedens- und Konfliktforscherin ist Mitglied im Forum Neue Sicherheitspolitik der Heinrich-Böll-Stiftung und war vorher von 2015 bis 2019 Sprecherin und stellvertretende Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden und Internationales von Bündnis 90/Die Grünen. Die aktuelle Situation in Afghanistan begleitet sie aufmerksam und fortlaufend.
Moderiert wird die Veranstaltung von Ansgar Drücker. Er ist Geschäftsführer des Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA) und Vorstandsmitglied von Flüchtlinge Willkommen in Düsseldorf e.V..
Haben wir Ihr und euer Interesse geweckt? Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie und euch zu der Veranstaltung begrüßen dürfen. Um vorherige Anmeldung an fsjpolitik@eineweltforum.de wird gebeten. Die Zugangsdaten teilen wir Ihnen dann kurz vor der Veranstaltung per Mail mit. Bei Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Stephanie Widholm
Geschäftsführerin
Eine Welt Forum Düsseldorf e.V.
Haroldstraße 14
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 39 83 129
E-Mail: info@eineweltforum.de
www.eineweltforum.de
www.duesseldorf-cafe.de
www.eine-welt-tage.de
Das Eine Welt Forum Düsseldorf e.V. und diese Veranstaltung wird vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf gefördert."
"Holt sie da raus!"
(Zusammenfassung unserer Veranstaltung "Nichts ist gut in Afghanistan" am 26.10.2021 im zakk)

(Foto: Ali Ismailosvki, Flüchtlingsrat NRW, Jan Jessen, Journalist, Malek Shaladi, Rechtsanwalt, Ansgar Drücker, Moderator)
„Holt sie da raus“ – so der eindringliche Appell aller Diskutierenden auf dem Podium unserer Veranstaltung „Nichts ist gut in Afghanistan“ am 26.10.2021. Jan Jessen war als Journalist in Kabul, als die Taliban die Macht übernahmen. Er schilderte eindringlich die Situation der vielen in Afghanistan verbliebenen Ortskräfte und weiterer bedrohter Personengruppen.
Afghan*innen werden ins Asylverfahren gedrängt
Ali Ismailosvki vom Flüchtlingsrat NRW erläuterte, dass die über die Luftbrücke nach Deutschland gekommenen eigentlich „privilegierten“ Menschen aus Afghanistan nun doch in Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen hocken und zum Teil ins Asylverfahren abgedrängt werden, wenn sie nicht innerhalb von 90 Tagen ihre Berechtigung ausgeflogen worden zu sein, nachweisen können, was angesichts der Reaktionszeiten von UN, Bundeswehr usw. auf derartige Anfragen ein völlig unrealistischer Zeitraum ist.
Verantwortung wird hin und hergeschoben - BMI verantwortlich
Ansonsten versteckt sich das Bundesinneministerium (BMI) hinter der Regierungsbildung und schieben die verschiedenen Bundesministerien und die Länder die Verantwortung auf dem Rücken der Betroffenen hin und her - der Schlüssel für eine menschenwürdige Handhabung liegt vor allem im Bundesinnenministerium, dass für die humanitäre Aufnahme aus dem Ausland verantwortlich ist.
Unklare Rechtslage mit einschneidenden Folgen für Afghan*innen
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Malek Shaladi erläuterte die einschneidenden, rechtlichen Folgen auch für Menschen aus Afghanistan, die schon länger in Deutschland sind und deren Asylverfahren angehalten wurden oder die in einer Duldung verbleiben. Auch der anwesende Leiter der Kommunalen Ausländerbehörde bestätigte, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf mit einer ungeklärten Rechts- und Erlasslage kämpft, ihr an vielen Stellen aber die Hände gebunden sind. Dies wurde auch aus der Auswertung einer kurz vor der Veranstaltung eingegangenen Antwort des NRW-Ministeriums auf unsere Fragen deutlich - formal hält man alles für geklärt, die tatsächliche Situation der meisten Menschen aus Afghanistan hat wenig damit zu tun. Und bis hierher geht es nur um die, die schon hier sind - noch problematischer ist die Situation der zahlreichen, nach Deutschland einreiseberechtigten Afghan:innen, die derzeit das Land faktisch fast nicht verlassen können.
>>> Zur Antwort des Familienministeriums NRW (MKFFI)
>>> Artikel zur Unmöglichkeit der Passbeschaffung: Hinweise und Musterschreiben
"Nichts ist gut in Afghanistan" - Eine Katastrophe mit Ansage und ihre Folgen
Flüchtlinge willkommen in Düsseldorf, das zakk und STAY! laden ein zu einem Informationsabend:
- Augenzeugenbericht aus Kabul - Jan Jessen, Journalist(Jan war bis zum 18. August vor Ort),
- Die Lage der Afghanen in NRW - Ali Ismailovski, Vorstand Flüchtlingsrat NRW,
- Aus der Praxis des Asylrechtsanwaltes - Malek Shaladi, Rechtsanwalt in Düsseldorf.
Moderation: Ansgar Drücker
WANN: Dienstag, 26. Oktober 2021, 18:00 bis 20:00 Uhr.
WO: Club im zakk, Fichtenstraße 40, 40233 Düsseldorf.
Die Veranstaltung ist kostenlos!
Schutz vor Corona:
Es gilt die jeweils aktuelle Regel für das zakk, derzeit 2 G oder amtlicher Schnelltest, nicht älter als 6 Stunden. Bitte zur Veranstaltung im Netz die aktuelle Regel anschauen: https://www.zakk.de/index.php/?option=com_content&view=article&id=405

Audio-Interview mit Rechtsanwalt Jeremias Mameghani zur Afghanistan-Problematik
(WDR 5-Morgenecho vom 22.09.2021)
Unser Rechtsanwalt Jeremias Mamaghani wurde zur aktuellen Lage rund ums das Thema Afghanistan vom WDR interviewt. Zur Sprache kommen die aktuellen Problemstellungen, die sich für unsere Beratung, die betroffenen Menschen und ihre verängstigten Angehörigen ergeben. Es wird aber auch spürbar, was für eine wichtige Arbeit wir alle machen, insbesondere Jeremias im Welcome Center und Sahra im Welcome Point 03.
Das audio-Interview mit Jeremias wird vom WDR wie folgt eingeleitet:
"Seit der Machtübernahme der Taliban ist die Angst der Menschen in Afghanistan groß. Wie kann man afghanischen Geflüchteten in Deutschland und ihren Familien in Afghanistan helfen?"

Aktuelle Hinweise für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater*innen von PRO ASYL
Pro Asyl hat aktuelle Hinweise zur asyl- und abschieberelevanten Lage für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater*innen veröffentlicht.
Das besonders Gute daran: Diese Hinweise werden laufend aktualisiert.
Ihr findet diese Hinweise unter:
www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-fuer-afghanische-fluechtlinge-und-ihre-beraterinnen/
Raus aus Afghanistan - Personengruppen, die eine Chance haben könnten
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat "Informationen des Auswärtigen Amtes zur weiteren Unterstützung für afghanische Schutzbedürftige und deutsche Staatsangehörige" gesichtet und aufbereitet. Danke dafür! Die offiziellen Hinweise umfassen folgende Personengruppen:
- in Afghanistan verbliebene deutsche Staatsangehörige,
- Ortskräfte mit gültigen Pass & Visum,
- Ortskräfte mit gültigem Pass, Aufnahmezusage, aber ohne Visum,
- Ortskräfte ohne Aufnahmezusage,
- besonders gefährdete Afghan:innen mit Aufnahmezusage,
- afghanische Staatsangehörige im laufenden Familiennachzugsverfahren oder mit gültigem Aufenthaltstitel,
- Kontakt für Ortskräfte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ),
- Kontakt für Ortskräfte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ),
- Kontakt für gefährdete Journalist:innen.
- Gefährdete Personen, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören:
Empfehlung: Gefährdungsanzeige stellen, um Chance auf Evakuierung aufrechtzuerhalten.
- Hinweise für ALLE eingereisten Personen (nicht nur Ortskräfte) gemäß § 22 Satz 2 AufenthG:
Aufenthaltserlaubnis, Job-, Ausbildung-, Studiumsberechtigung, Zuweisungsentscheidung und Wohnsitzregelung, Sozialleistungen, Integrationskurs, Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis
- In Deutschland angekommen? Was sonst noch zu zu beachten ist:
Achtung! KEINEN Asylantrag stellen, sonst würde Ihr Visum erlöschen.
Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte e.V.
UNSERE Ortskräfte in Afghanistan mussten die vom Patenschaftsnetzwerk mit aufgebauten Safehouses Hals über Kopf verlassen. Die Rettung dieser Menschen über eine Luftbrücke ist nahezu aussichtslos. Jetzt verstecken sie sich mit ihren Familien bei mutigen Unterstützer*innen und Bekannten. Bitte helfen Sie den Menschen, die uns vertraut haben! Jede kleine Geldspende hilft, damit die Menschen und ihrer Helfer*innen vom Patenschaftnetzwerk mit dem Nötigsten versorgt werden können:
Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte e.V.
IBAN: DE23 4306 0967 1180 4776 00
BIC GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank
oder
über die Spendenplattform betterplace
Offener Brief von Flüchtlinge willkommen in Düsseldorf e.V. an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Außenminister Heiko Maas und Ministerpräsident Armin Laschet

