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Integrations- und Berufssprachkurse


Wer jetzt leichteren Zugang zu Integrationskursen hat

Januar 10, 2023

Aufgrund der Änderungen des Aufenthaltsrechts ab 01.01.2023 ergeben sich Verbesserungen beim Zugang für viele Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung (grüner Ausweis), weil der Zugang jetzt unbhaengig von der Bleibeperspektive ist. Zugang erhalten auch Geduldete (grüner Ausweis mit rotem Strich), die einen Chancen-Aufenthalt beantragt und erhalten haben (also nach 5 Jahren Aufenthalt).

Zu beiden Gruppen gehören jeweils viele Geflüchtete aus dem Iran, dem Irak, aus Guinea und Nigeria. Wie bisher können auch Geduldete mit einer Duldung aus humanitären Gründen (60a Abs. 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz)  einen Integrationskurs besuchen. Es gibt also weiterhin Geflüchtete mit Duldung OHNE Anspruch auf einen Integrationskurs. Sie können aber zum halben Preis an Deutschkursen teilnehmen. 


Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen. Das ist wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten. Außerdem sollten Sie einige Dinge über Deutschland wissen, zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung.

Zum fremdsprachigen Angebot des BAMF:

  • English  |  Türkçe  |  Русский  |  Français | العربية

Integrationskurse des BAMF im Detail

Inhalt und Ablauf  |  Teilnahme und Kosten  |  Spezielle Kursarten

Rechte und Pflichten |  Abschlussprüfung mit Zertifikat

 


Anträge und Merkblätter

  • Online-Antrag zur Zulassung zu einem Integrationskurs

  • Online-Antrag zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden eines Integrationskurses 

  • Online-Antrag zur Kostenbefreiung

  • Online-Anträge zum Fahrtkostenzuschuss

  • Online-Antrag zur Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) für den Integrationskurs

  • Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs - 630.007r

  • Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs für deutsche Staatsangehörige - 630.010l

  • Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs für Asylbewerber, Geduldete und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis - 630.120h


Berufssprachkurse (BSK) des BAMF

Deutsch für den Beruf

Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Aufbauend auf den Integrationskursen bereiten sie Migranten/Innen und Flüchtlinge auf die Arbeitswelt in Deutschland vor.

Zum fremdsprachigen Angebot Berufssprachkurse:

  • English  |  Türkçe  |  Русский  |  Français  |  العربية

Zur Website Berufssprachkurse (BSK) beim BAMF:
https://bit.ly/3hFulCb


Basiskurs

Die Grundstruktur der Berufssprachkurse bildet der Basiskurs. Hierbei wird grundsätzlich unterschieden in drei Arten: B1 auf B2, B2 auf C1. Sprachkurse mit Zielsprachniveau C2 werden derzeit entwickelt.

Bei den Basiskursen steht das Erreichen berufsübergreifender Deutschkenntnisse im Vordergrund. Diese Kompetenzen werden anhand von allgemeinen Inhalten aus der Arbeitswelt vermittelt. Die Kurse richten sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen möglich.

Die Lehrkraft hält die Lernfortschritte der Teilnehmende regelmäßig schriftlich fest und wertet diese am Ende des Kurses gemeinsam mit ihnen aus. Jeder Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Das erhaltene Zertifikat ist dabei sehr hilfreich für den weiteren beruflichen Weg.

Spezialkurse

Zusätzlich werden verschiedene Spezialkurse angeboten:

  • Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen befinden
  • Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich Gewerbe-Technik und Einzelhandel
  • Kurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 für Teilnehmende aus dem Integrationskurs, die das Niveau B1 nicht erreicht haben

Wer kann teilnehmen?

Allgemeine Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:

  • Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.
  • Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen.
  • Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau unterhalb B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
  • Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder SGB III (Arbeitslosengeld).
  • Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in der Ausbildung.
  • Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss. 
     

Teilnahme als Beschäftigte/r

Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.

Besondere Gruppen

Geduldete nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, müssen für die Teilnahme keinen Deutschtest für Zuwanderer nachweisen. Für sie wird ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung grundsätzlich angenommen.

Für Asylbewerber (Aufenthaltsgestattete) nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 DeuFöV wird ein Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung grundsätzlich angenommen (45a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 AufenthG). Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive. Dazu gehören aktuell Afghanistan, Eritrea, Somalia und Syrien (Stand Januar 2022).

Kosten der Teilnahme

Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 € liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,32 Euro je Unterrichtseinheit (50% des Kostenerstattungssatzes). Dies sind bei einem Kurs mit 600 Unterrichtseinheiten insgesamt 1.392 Euro. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50% des Kostenbeitrags beantragt werden. Den Antrag finden Sie unter „Downloads“

Teilnahmeberechtigung

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Berater. Diese wissen auch, an welchen Sprachschulen Kurse angeboten werden und ob für Sie ggf. Spezialkurse in Frage kommen,

Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Hintergrund

Die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund ist ein Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes entsprechend § 45a Aufenthaltsgesetz. Sie baut unmittelbar auf den allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf.

Sowohl die allgemeine wie die berufsbezogene Deutschsprachförderung werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. Die Ressortzuständigkeiten sind allerdings auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgeteilt. Während das BMI für die allgemeine Sprachförderung bis B1 zuständig ist (Integrationskurse), liegt die Förderung der berufsbezogenen Sprachkurse in der Ressortzuständigkeit des BMAS.

Direkte Ansprechpartner*innen und Antragsformulare:

  • Flyer: Berufssprachkurse (gem. § 45a AufenthG)
  • Kontaktpersonen DeuFöV nach Bundesländern
  • Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)
  • Antrag auf Teilnahmeberechtigung für Auszubildende
  • Antrag auf Teilnahmeberechtigung für Auszubildende aus dem Ausland
  • Bescheinigung Ausbildungseinrichtung Pflege
  • Antrag auf Teilnahmeberechtigung für Beschäftigte
  • Antrag auf Teilnahmeberechtigung für BSK Anerkennungsverfahren und Berufserlaubnis 
  • Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags (DeuFöV)
  • Übersicht anerkannter A2-Sprachnachweise
  • Übersicht anerkannter B1-Sprachnachweise
  • Übersicht anerkannter B2-Sprachnachweise
Telefon

+49 (0)157 83517520 (Lion), +49 (0)157 53625975 (Timon), +49 (0)152-28647123 (Sahra, Welcome Point 03), +49 (0)17660749454 (Anna, Soziale Ukraine-Beratung), +49 (0)176 57697116 Christoph (Assist.Geschäftsführung)

E-Mail

info@fwi-d.de

Heinz-Schmöle-Straße 7

40227 Düsseldorf

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