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Oktober 29, 2022

Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen rund um das Thema Wohnen/Wohnungssuche.
Wir bieten hierzu aber KEINE Beratung im Welcome Center/Welcome Point 03 an.
Примітка: На цій сторінці ви знайдете корисну інформацію по темі проживання/полювання на квартиру.
Однак ми НЕ надаємо жодних порад щодо цього в Welcome Center/Welcome Point 03.


Wohnungsübergabe

Wohnung und Schlüssel erhalten - Das ist jetzt zu tun!

Die Wohnung wurde an Sie übergeben.
Sie haben die Schlüssel zur Wohnung erhalten.
Sie haben ein Namensschild am Briefkasten angebracht.
Jetzt sollten Sie Folgendes tun:

  • WICHTIG: bei einem Bürgerbüro in Ihrer Nähe ummelden und neue Adresse bei den wichtigsten Stellen (BAMF, Ausländeramt, Jobcenter, Sozialamt, AOK, Sparkasse usw.) bekannt machen,
  • Strom anmelden bei den Stadtwerken: 0211-821 821,
  • sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen,
  • in Deutschland auch wichtig: die Hausordnung beachten, um Ärger zu vermeiden!
  • Mülltrennung - Welcher Müll wohin gehört!
  • Nochmal kurz und knapp: ein Wohnleitfaden für Sie zur Orientierung.

Ummeldung/Anmeldung der Wohnung - Neue Adresse bekannt machen

WICHTIG! Ummeldung beim Bürgerbüro und Bekanntmachung Ihrer neuen Adresse:
Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen beim Bürgerbüro mit Ihrer neuen Adresse an- bzw. umgemeldet haben.

Wenn Sie die Ummeldung unterlassen und/oder andere wichtige Stellen (z.B. BAMF, Ausländeramt, Jobcenter, Sozialamt, Sparkasse, AOK usw.) über Ihre neue Adresse nicht informieren, drohen große Risiken wie z.B. die Einstellung des Asylverfahrens und ein "Ausweisungsgespräch" beim Ausländeramt.
Also: Melden Sie sich bitte rechtzeitig um und informieren Sie die wichtigsten Stellen über Ihre neue Adresse. Sie können Ihre Post von Ihrer alten an Ihre neue Adresse nachsenden lassen (kostenpflichtig).

In Düsseldorf gibt es 11 Bürgerbüros. Buchen Sie einen Termin für Ihre Ummeldung online und suchen Sie sich dann ein Bürgerbüro in Nähe Ihrer Wohnung aus:
Zur Online-Terminvereinbarung zur Ummeldung beim Bürgerbüro
(Die Bürgerbüros werden mit den Auswahl-Terminen nach erfolgter Buchung angezeigt)
Wichtig: Bringen Sie zum Termin eine vom Vermieter ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung mit.


Strom anmelden bei den Stadtwerken

Strom anmelden bei den Stadtwerken unter Telefon-Nr.: 0211-821 821
Benötigt werden folgende Daten:

  • Stromzählernummer,
  • Stromzählerstand,
  • Adresse der Wohnung,
  • wird Ihr Leitungswasser mit einem Durchlauferhitzer erwärmt?
  • Name,
  • Geburtstag,
  • Telefonnummer.

Der Anmeldebrief der Stadtwerke ist meist innerhalb von 24 Stunden da.
Es kann dann ein SEPA Lastschriftverfahren vereinbart werden.


Sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

In Deutschland besteht die Pflicht, für Rundfunk und Fernsehen einen monatlichen Beitrag zu zahlen. Hiervon können Sie sich befreien lassen, wenn Sie z.B. Leistungen nach SGB II (Hartz IV) erhalten. Ungefähr 2-3 Wochen nach der Ummeldung im Bürgerbüro erhalten Sie automatisch ein Schreiben vom Rundfunkbeitragsservice. Füllen Sie das unten verlinkte Online-Formular aus, drucken Sie es aus, fügen Sie einen Nachweis Ihres Leistungsbezuges nach SGB II bei und schicken dann beides zurück an den Rundfunkbeitragsservice.

Zum Online-Formular Befreiung vom Rundfunkbeitrag


Bitte die Hausordnung beachten!

Die Hausordnung beachten, erspart Ärger mit Nachbarn und Vermieter:
In Deutschland ist es ganz wichtig, dass sich die Mieter an die gemeinsame Hausordnung halten. Die Idee ist: Wenn sich alle Mieter an die Hausordnung halten, werden mögliche Konflikte und Probleme untereinander und mit dem Vermieter vermieden. Wir haben Beispiele einer solchen Hausordnung hier abgebildet (mehrsprachig, Quelle: Allbau GmbH, Essen):

  • Hier gehts zur Hausordnung Deutsch
  • Hier gehts zur Hausordnung Arabisch
  • Hier gehts zur Hausordnung Englisch
  • Hier gehts zur Hausordnung Französisch
  • Hier gehts zur Hausordnung Türkisch
  • Hier gehts zur Hausordnung Russisch

Der Wohnleitfaden (Eine mehrsprachige Orientierungshilfe)

Zum Thema Wohnen gehören auch Dinge wie z.B. richtig waschen und trocknen, kochen und grillen, Ordnung und Sicherheit, Ruhezeiten usw. Ein mehrsprachiger Wohnleitfaden des BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. hilft Geflüchteten, sich hierbei zurechtzufinden.

Zum Wohnleitfaden Deutsch
Zum Wohnleitfaden Arabisch
Zum Wohnleitfaden Farsi
Zum Wohnleitfaden Somali
Zum Wohnleitfaden Tigrinya
Zum Wohnleitfaden Urdu
Zum Wohnleitfaden Russisch
Zum Wohnleitfaden Englisch

Telefon

+49 (0)157 83517520 (Lion), +49 (0)157 53625975 (Timon), +49 (0)152-28647123 (Sahra, Welcome Point 03), +49 (0)17660749454 (Anna, Soziale Ukraine-Beratung), +49 (0)176 57697116 Christoph (Assist.Geschäftsführung)

E-Mail

info@fwi-d.de

Heinz-Schmöle-Straße 7

40227 Düsseldorf

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