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BAMF-Kurzanalyse zum Chancenaufenthaltsrecht
Wie und für wen wirkt das Chancen-Aufenthaltsrecht?
Das Chancenaufenthaltsrecht (ChAufR) trat Ende 2022 für die Dauer von drei Jahren in Kraft und gewährt langjährig geduldeten Personen ein 18-monatiges "Aufenthaltsrecht auf Probe". Das BAMF hat am 03.04.2025 eine Kurz-Analyse veröffentlicht, wie das neue Chancenaufenthaltsrecht auf den betroffenen Personenkreis wirkt.
Download Kurzanalyse Chancenaufenthalt beim BAMF
Das BAMF-Fazit zum Chancenaufenthalt lautet wie folgt:
"... Die vorliegende Kurzanalyse geht der Frage nach, wie in den ersten eineinhalb Jahren seit Einführung des ChAufR nach § 104c AufenthG dessen Erteilungsmuster aussahen und wie dieses neue Programm kurzfristig wirkt. Im September 2024 hat knapp die Hälfte all derer, die den fünfjährigen Voraufenthalt erfüllen, ein ChAufR erhalten.
Familienbezogene ChAufR beliefen sich auf gut ein Viertel aller erteilten ChAufR. Die Ergebnisse deuten zudem darauf hin, dass die Erteilung weitestgehend unabhängig von Geschlecht, Alter oder Staatsangehörigkeit der Personen erfolgt.
Personen mit Duldung aufgrund ungeklärter Identität (nach § 60b AufenthG) haben das ChAufR bisher überproportional häufig erhalten. Dabei zeigt sich, dass der Erhalt dieses Aufenthaltstitels, für welchen eine Identitätsklärung keine Voraussetzung ist, ebendiese fördert. Das ChAufR scheint somit wie beabsichtigt zu wirken, insofern es Anreize zur Identitätsklärung aus einem gesicherten Aufenthalt heraus schafft und so das Entscheidungsdilemma für Geduldete zwischen dem Interesse an der Mitwirkung und der gleichzeitigen Befürchtung vor einer möglichen Abschiebung auflöst.
Inwieweit die vollständige Öffnung zum Arbeitsmarkt für Personen, die bislang keinen oder nur einen begrenzten Arbeitsmarktzugang hatten, einen wesentlichen Anreiz für den Erhalt des ChAufR darstellt, kann mit den vorliegenden Daten nicht untersucht werden.
Insgesamt hat sich mit Einführung des ChAufR die Wahrscheinlichkeit des Erhalts einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete deutlich erhöht. Es wurde somit mit dem ChAufR ein Programm geschaffen, das - zumindest kurzfristig betrachtet - wesentlich zur Reduktion der Zahl ausreisepflichtiger Personen beiträgt. Allerdings kann das ChAufR mit einer Gültigkeitsdauer von 18 Monaten zunächst nur eine kurzfristige Reduktion erreichen. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Analyse ist noch offen, wie es für Personen mit ChAufR nach dem 18-monatigen Probeaufenthalt weitergeht. Im September 2024 hatte die überwiegende Mehrheit (83 %) all derer, die bereits ein ChAufR erhalten haben, noch einen 18-monatigen Probeaufenthalt.
Die derzeit vorliegenden Daten zu Personen, die aus dem ChAufR in einen anderen Status gewechselt haben, erlauben lediglich einen groben Ausblick, der sich in den nächsten Monaten noch stark verändern kann:Etwa 2,5 % der ChAufR-Begünstigten sind zum Ende des Beobachtungszeitraumes erneut ausreisepflichtig, 0,2 % haben Deutschland verlassen und 15 % haben eine andere Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung inne. Hierbei ist eine Aufenthaltsgewährung nach § 25b AufenthG aufgrund nachhaltiger Integration am häufigsten vertreten.
Belastbare Aussagen über den Übergang aus dem ChAufR in einen geregelten Aufenthalt bzw. zurück in die Duldung sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Vertiefende Einblicke in den Übergang vom ChAufR in den darauffolgenden aufenthaltsrechtlichen Status werden Ende 2025 möglich sein. Erst dann können auch empirisch fundierte Aussagen zur Wirksamkeit und Zielerreichung des ChAufR in Bezug auf die Arbeitsmarktintegration und die nachhaltige Reduzierung der Zahl ausreisepflichtiger Personen über die 18-monatige Probephase hinaus getroffen werden. Um umfassende und fundierte Erkenntnisse zur Wirksamkeit dieses bislang für Deutschland einzigartigen Regularisierungsprogramms zu gewinnen, sind daher weitere empirische Untersuchungen zum Ende der dreijährigen Laufzeit des ChAufR-Gesetzes notwendig."