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Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten tritt in Kraft
Am 24. Juli 2025 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das den Familiennachzug für Menschen mit einem sogenannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland stark einschränkt. Subsidiärer Schutz wird Menschen gewährt, die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind, aber trotzdem nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, weil ihnen dort Gefahr droht.
Das neue Gesetz bedeutet: Für die nächsten zwei Jahre (bis zum 23. Juli 2027) dürfen diese Menschen ihre Familien - also zum Beispiel Ehemann, Ehefrau oder Kinder - grundsätzlich nicht nach Deutschland nachholen. Bisher war das, wenn auch nur im begrenzten Umfang, möglich. Jetzt ist es praktisch ganz ausgesetzt. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, etwa bei schweren humanitären Notfällen oder wenn Deutschland ein besonderes politisches Interesse daran hat.
Viele Organisationen kritisieren das Gesetz. Sie sagen: Die Hürden für solche Ausnahmen sind sehr hoch. Schon in der Vergangenheit gab es kaum Fälle, in denen der Familiennachzug trotz Aussetzung erlaubt wurde. Die Sorge ist, dass Familien weiter getrennt bleiben und dadurch Menschenrechte verletzt werden könnten.
Zusätzlich ändert das Gesetz einen Paragraphen im Aufenthaltsgesetz. Dort steht künftig ausdrücklich, dass der Zuzug von Ausländern nach Deutschland nicht nur gesteuert, sondern auch begrenzt werden soll. Das soll zeigen, dass Deutschland die Aufnahmefähigkeit des Landes und die Integration beachten will und unerlaubte Einwanderung einschränkt.
Für die Praxis bedeutet das: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist für zwei Jahre sehr stark eingeschränkt. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann die Familie nachkommen. Besonders Betroffene haben kaum Chancen, ihre Familien in dieser Zeit wiederzusehen.
>>> Zum vollständigen Artikel "Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten tritt in Kraft" vom Informationsverband Asyl & Migration bei asyl.net