- 19.10.25: DRK-Fachinfo Familiennachzug und Musterantrag Härtefallanzeige
- 23.07.25: Aussetzung Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter
- Persönlicher Kontakt Sozialarbeiter:innen (Case Management im KIM)
- Das neue Chancenaufenthaltsrecht
- Welcher Aufenthaltstitel die Sicherung des Lebensunterhalts voraussetzt
- Zugang zu Grundsicherung, Erwerbstätigkeit, Familienleistungen
- Einbürgerung: Quick-CHECK
- #Schutzstatus Syrer:innen: Keine Panik! Hinweise von PRO ASYL
- Schutzstatus für Syrer:innen: Aufenthaltsrecht für Syrer:innen
- Abschiebung
- Kontakt Auslandsvertretungen (Passbeschaffung und Identitätsklärung)
- Zusammensetzung Asylbewerberleistungen
- Zusammensetzung Bürgergeld/Sozialhilfe
- Wichtige Hinweise zur Fiktionsbescheinigung
- Anhörungsverfahren BAMF (Videos mehrsprachig)
- Afghanistan
-
Asylratgeber von JuraForum
- Übersicht: Bedeutung, Geschichte, Grundlagen, Ablauf u.a.
- Das Asylverfahren
- Asylantrag und Asylberechtigung
- Asyl-Schutzformen und -Rechte
- Wohnen und Wohnsitzauflage
- Kosten
- Familienzusammenführung
- Flüchtlinge und Arbeit
- Heirat und Einbürgerung
- Rechte von Flüchtlingskindern
- Abschiebung und Ausweisung
- Muster und Dokumente für die Praxis
- Aufenthaltserlaubnis
- AufenthaltsWiki
- Familiennachzug
- Arbeitshilfe Familiennachzug
- Hinweise für russische Menschen nach "Teilmobilmachung"
- Schutzformen des Asylrechts: Wie Flüchtlinge klassifiziert werden
- Video: Das neue Chancenaufenthaltsrecht
- Wichtige Asylrechtshinweise für Iraner:innen
DRK-Fachinfo Familiennachzug Schutzberechtigter gemäß § 22 AufenthG und Vorlage für eine Härtefallanzeige in Form einer Checkliste
Der DRK-Schudienst hat eine wichtige Handreichung für Ehrenamtliche zum Familiennachzug von Schutzbedürftigen gemäß § 22 AufenthG veröffentlicht. Die Fachinfo sowie die Vorlage Härtefallanzeige und Antrag gem. § 22 AufenthG könnt Ihr auf dieser Seite herunterladen. Einfach Grafiken anklicken. Die Vorlage zur Härtefallanzeige ist wie eine Checkliste aufgebaut.
Bitte beachtet auch die Praxishinweise unterhalb der Grafiken.
Praxishinweise
- Der Elternnachzug zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Nachzugverfahren bereits volljährig gewordenen Kindern wird voraussichtlich nicht mehr möglich sein. Bitte weisen Sie die Ratsuchenden emphatisch auf diese voraussichtliche Folge der Aussetzung hin. Zur Zeit können Sie in dieser Beziehung nichts unternehmen.
- Minderjährige Kinder, deren (evtl. formloser, alterswahrender) Antrag auf Familiennachzug (Kindernachzug zu Eltern) vor der Aussetzung am 24.07.2025 bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingereicht worden war, werden bei Wiederaufnahme der Verfahren unabhängig von ihrem tatsächlichen Alter zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich weiterhin als Minderjährige angesehen werden, da die Minderjährigkeit nachziehender Kinder grundsätzlich auf das Datum der Antragstellung eingefroren wird.
- Minderjährigen Kindern, deren Antrag auf Familiennachzug (Kindernachzug zu Eltern) vor der Aussetzung des Familiennachzugs am 24.07.2025 noch nicht bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingereicht worden war, wird eine bei Wiederaufnahme der Verfahren eingetretene Volljährigkeit (voraussichtlich) entgegengehalten werden. Den Beratungsstellen wird empfohlen, die Ratsuchenden in diesen Fällen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu verweisen. Bei vorhandenen freien Kapazitäten können Sie zudem sicherheitshalber einen formlosen, alterwahrenden Antrag auf Nachzug der minderjährigen Kinder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einreichen.