- Neues GEAS-Recht: Praxishinweise zur Anwendung (Stand 04/26)
- Passbeschaffung (Arbeitshilfe, Stand: 01/26)
- Checklisten: Erwerb deutsche Staatsangehörigkeit | Unbefristete Aufenthaltstitel
- 19.10.25: DRK-Fachinfo Familiennachzug und Musterantrag Härtefallanzeige
- 23.07.25: Aussetzung Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter
- Persönlicher Kontakt Sozialarbeiter:innen (Case Management im KIM)
- Welcher Aufenthaltstitel die Sicherung des Lebensunterhalts voraussetzt
- Zugang zu Grundsicherung, Erwerbstätigkeit, Familienleistungen
- Einbürgerung: Quick-CHECK
- #Schutzstatus Syrer:innen: Keine Panik! Hinweise von PRO ASYL
- Schutzstatus für Syrer:innen: Aufenthaltsrecht für Syrer:innen
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- Wichtige Asylrechtshinweise für Iraner:innen
Neues GEAS-Recht: Eine Handreichung für die Praxis im Umgang mit UMF
(SGB VIII & GEAS-Reform - Schutz, Versorgung und Vertretung von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen)
Gemeinsam mit Terre des Hommes hat der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. (BuMF) eine Handreichung für die zuständigen Stellen in den Bundesländern und Kommunen erarbeitet und veröffentlicht. (direkter Downloadlink s.u.):
Die Reform des GEAS bringt tiefgreifende Veränderungen für das Aufnahme-, Screening- und Asylverfahren von Kindern und Familien mit sich, die in Deutschland Schutz suchen. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete gelten zwar in allen relevanten GEAS-Rechtsakten ausdrücklich als besonders schutzbedürftig.
Zugleich besteht jedoch die Gefahr, dass ihre spezifischen Schutzbedarfe nicht hinreichend erkannt werden. Auch können sich an den Schnittstellen zwischen Sicherheits- und Asylsystemen mit dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) unklare Zuständigkeiten ergeben. Die konkrete Umsetzung der GEAS-Reform entscheidet daher maßgeblich darüber, ob die Kinderrechte und der Vorrang des Kindeswohls effektiv gewahrt werden.
Zentrale Handlungsempfehlungen im Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen:
- 1. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe bleibt maßgeblich.
- 2. Kein Screening ohne (vorläufige) Inobhutnahme.
- 3. Unabhängige Vertretung ab Tag Eins.
- 4. Alterseinschätzung in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe.
- 5. Behördenübergreifende Kooperationsvereinbarungen und konkrete Verfahrensabsprachen in Bundesländern und Kommunen.
- 6. Kinderschutz begleiteter unbegleiteter Minderjähriger sicherstellen.
Das neue GEAS-Recht: Praxishinweise zur Anwendung
EQUAL RIGHTS Beyond Borders hat juristische Praxishinweise zur Anwendung des neuen GEAS-Rechts eröffentlicht.
Doch welches Recht gilt in welchem Fall?
Wegen unterschiedlicher Übergangsregelungen und Stichtagsregelungen kommt es zur parallelen Anwendung von altem und neuem Recht – je nach Verfahrensart, Verfahrensstand und konkreter Fallgestaltung.
>>> Download pdf. Praxishinweise bei EQUAL RIGHTS

