Zurückschiebung nach Italien, Griechenland und Frankreich (Dublin-Verfahren)
Hier erhalten Sie wichtige Informationen, wenn Sie (oder ein/e Schutzsuchende/r) nach Italien, Griechenland oder Frankreich aufgrund der Dublin-Verordnung zurückgeschoben (rücküberstellt) werden.
Zurückschiebung (Rücküberstellung) nach ITALIEN
- Wie läuft die Zurückschiebung (Rücküberstellung) nach Italien ab:
(Checkliste der Ausländerbehörden zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Rückführungsmaßnahmen). - Handgeld als kleine Überbrückungshilfe:
(vgl. Runderlass des Innenministers NRW an alle Ausländerbehörden). - Info Guide for Refugees and Migrants
Welcome to Italy (Engl). - In Rom oder Mailand angekommen: Wer kann mir helfen?
(Ansprechpartner zum Wohnen, Essen, Schlafen, Rechtsberatung, medizinische Versorgung u.a.). - Asylverfahren in Italien? Bitte am Dublin Returnee Monitoring Project (DRMP) teilnehmen!
(Mit Vollmachterteilung zur Dokumentation Ihres Asylverfahrens an den Danish Refugee Council (DRC) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH/OSAR)). - Bericht: Zur schwierigen Situation von Dublin-Rückkehrer*innen in Italien:
Is mutual trust enough? The situation of persons with special reception needs upon return to Italy.
Wie läuft die Zurückschiebung ab? Checkliste der "Abschieber" beachten!
Auch wenn die Ausländer- und Sicherheitsbehörden eine Rückschiebung/Abschiebung legal durchführen, sind sie doch an Ablaufregelungen gebunden, die in einer "Checkliste zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Rückführungsmaßnahmen" fixiert sind und die wir hier öffentlich machen. Dort heißt es:
"Die Ausländerbehörde hat grundsätzlich mit Ausreisepflichtigen vor einer Abschiebung ein klärendes Gespräch zu führen, auf die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise hinzuweisen und ggf. dabei die in der nachstehenden Checkliste aufgeführten Punkte anzusprechen bzw. zu beachten. Die Checkliste soll zu Dokumentationszwecken mit ggf. notwendig werdenden ergänzenden Erläuterungen zur Ausländerakte genommen werden..."
und weiter:
"Die Verwendung der Checkliste soll die unvermeidlichen Beeinträchtigungen und Belastungen einer Abschiebung für die Betroffenen auf ein Mindestmaß reduzieren sowie die Abläufe und das Zusammenwirken der beteiligten Behörden optimieren..."
Es empfiehlt sich für die von der Abschiebung Betroffenen (und ihre Helfer) genau darauf zu achten, ob sich die Vollzugsorgane an den korrekten Ablauf der "Rückführung" mittels vorgeschriebener Checkliste halten. Vielleicht ergeben sich hieraus gewisse Handlungsspielräume, um eine Rückschiebung abzubrechen oder zu verschieben.
Ihr gutes Recht: Auszahlung eines einmaligen Handgeldes
Der Innenminister von NRW hat alle Bezirksregierungen (und ihre Ausländerbehörden) über einen Runderlass angewiesen, dass auch rückzuführende Personen im Dublin-Verfahren ein Handgeld in Höhe von 50 - 70 €/Person auszuzahlen ist, wenn sie mittellos sind. Laut Erlass soll den rücküberführten Personen damit die Weiterreise vom Zielflughafen oder Grenzort zum Heimatort oder sonstigen Zielort ermöglicht werden und sich zu verpflegen. Die Zahlung erfolgt durch die Ausländerbehörden oder die Bundespolizei am Flughafen oder Grenzort.
Welcome to Italy: Info Guide for Refugees and Migrants
The info guide "Welcome to Italy" is written by the network "Welcome to Europe", which was formed by hundreds of activists and organisations that since 2009 have offered direct support to migrants and refugees throughout, have promoted freedom of movement and equal rights for all. This guide is addressed to all the migrants who arrive in Italy. The goal of the network "Welcome to Europe" is to offer you information and support in cities and areas where we liveto help make you independent and able to continue on the path you have chosen or you will choose in a self-organised way.
The publication is being offered in several languages:
Arabic,Farsi,Tigrinya,English,French and Italian
and divided into the following chapters:
1. Introduction, Maps, Page 8:
2. How did you arrive in Italy, Page 12:
2.1 You arrived by sea from a North African country
2.2 You arrived from the “Balkan route”
2.3 You arrived by sea from Greece
2.4 You arrived from another European country as “dublinato”
3. General information, Page 17:
3.1 What happens when you arrive?
3.2 Reception centres
3.3 Fundamental rights. Which problems could you have?
3.4 What can you do in such cases?
4. What do you want to do now? Page 26:
4.1 Apply for political asylum in Italy immediately
4.2 Go to another Italian city
4.3 Go to another European country
5. Apply for international protection in Italy, Page 30:
5.1 How to apply for international protection
5.2 How, when and where to apply
5.3 Procedure to apply for international protection
5.4 Rights as an applicant for international protection
5.5 How do you prepare your personal story?
5.6 What decision can the Commission take?
6. Useful contacts in Italy, Page 37
7. Travelling in Italy and/or to another European country, Page 61
8. Communication, Page 67:
Glossary
English – Italian dictionary and phrasebook
Visual dictionary
In case of emergencies, problems and requests please contact your nearest organisation which you can find in this guide and/or write to
w2eu_info@yahoo.com
or w2eu@hotmail.com
or visit the "contact"-section of the websitewww.w2eu.info :
Welcome to Italy - Infoguide Engl. pdf
In Rom oder Mailand angekommen: Wer kann mir helfen?
Wenn die abgeschobenen Geflüchteten in Italien gelandet sind, stellen sich ihnen dringende Frage, wie:
- Was mache ich nun?
- Wo bekomme ich Essen?
- Wo übernachte ich?
- Wer hilft mir in juristischen Dingen?
- Wie komme ich an medizinische Versorgung?
In Italien gibt es auch hilfsbereite Menschen und Organisationen, an die man sich mit diesen Fragen wenden kann.
Wir haben zwei Dokumente mit wichtigen Ansprechpartnern und Kontaktadressen für die Städte Rom und Mailand aus Italien erhalten.
Bitte auf die folgenden Links klicken, dann öffnen sich pdf-Dokumente (Ital.).
Asylverfahren in Italien? Bitte am Dublin Returnee Monitoring Project (DRMP) teilnehmen und eine Vollmacht erteilen!
Hintergrund und Zielsetzung des DRMP-Projektes:
Das Dublin Returnee Monitoring Project (DRMP) ist ein Projekt der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, OSAR und dem Danish Refugee Council, DRC. Das Projekt DRMP zielt darauf ab, den Zugang zum Asylverfahren und zu einer Unterkunft (Aufnahmebedingungen) für Personen, die nach Italien überstellt werden, zu dokumentieren.Weiter heißt es:
"Wer kann teilnehmen?
Alle Personen, die aus einem europäischen Staat unter der Dublin-Verordnung nach Italien überstellt werden. Die Teilnahme gilt dann als bestätigt, wenn sowohl die teilnehmende Person als auch eine der beiden Organisationen (DRC/OSAR) die Vollmacht unterschrieben haben.
Vorgehen:
Wenn Sie am Projekt teilnehmen möchten, informieren Sie bitte Ihren Anwalt/Ihre Rechtsvertretung, damit diese Person uns kontaktieren und uns Informationen zu Ihrem Fall übermitteln kann. Wenn Sie keinen Anwalt/keine Rechtsvertretung haben, können Sie uns direkt kontaktieren, Sie finden unten die E-Mail-Adressen und eine Telefonnummer. Wenn Sie in Italien ankommen, sollten Sie uns so schnell wie möglich kontaktieren, damit wir ein Treffen mit einer Person, die mit uns in Italien zusammenarbeitet, organisieren können. An diesem Treffen wird ein Interview mit Ihnen über Ihre Situation in Italien geführt.
Was ist möglich?
OSAR und DRC werden Ihre Situation in Italien sowie die verschiedenen Schritte, die Sie im Asylverfahren durchlaufen, dokumentieren. Unser Ziel ist es, die Situation für Asylsuchende in Italien besser zu verstehen um Asylsuchende in Zukunft sinnvoller unterstützen zu können.Was ist nicht möglich? Es ist nicht möglich, dass OSAR oder DRC in Ihrem Namen bei den italienischen Behörden intervenieren. Wir können Sie mit italienischen NGO’s
vernetzen und Ihre Situation in Italien nach der Überstellung dokumentieren.Wir sind aber nicht in der Lage, eine Rückkehr in das Land, welches Sie nach Italien überstellt hat, zu ermöglichen und wir haben keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren in Italien."
Kontakt:
Adriana Romer
Swiss Refugee Council (OSAR)
Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH)
adriana.romer@osar.ch
Telefon, Anruf, Whatsapp, Viber, Textnachricht:
0041 (0)76 241 30 34
Skype: Adriana DRMP
Mads Melin
mads.melin@drc.dk
Danish Refugee Council (DRC)
Dansk Flygtningehjælp (DFH)
DRMP-Projektbeschreibung in weiteren Sprachen (pdf-Dok.):
Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Tigrinisch
Vollmachterteilung in verschiedenen Sprachen (pdf-Dok.):
Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Tigrinisch
DRC/OSAR-Bericht: Zur schwierigen Situation von Dublin-Rückkehrern in Italien (Engl.)
Der DRC/OSAR-Bericht (Engl.) wird auf der OSAR-Homepage mit dem Hinweis eingeführt, dass sich Dublin-Rückkehrer in Italien auf der Suche nach Sicherheit zwischen Recht und harter Realität verfangen. Weiter heißt es zum Bericht:
"Der Dänische Flüchtlingsrat (DRC) und der Schweizer Flüchtlingsrat (OSAR) haben einen gemeinsamen Bericht über die Situation von Personen mit besonderen Aufnahmebedürfnissen veröffentlicht, die nach der Dublin-III-Verordnung nach Italien verbracht wurden. Der Bericht konzentriert sich auf die Aufnahmebedingungen und den Zugang zum Asylverfahren. Es zeigt sich, dass Personen mit besonderen Empfangsbedürfnissen aufgrund der Willkür des italienischen Aufnahmesystems Menschenrechtsverletzungen drohen..."
Zurückschiebung (Rücküberstellung) nach GRIECHENLAND
Die folgenden Informationspakete (Engl.) zu Athen wurden für die Facebook-Gruppe „Athens Volunteers Information and Co-Ordination Group“:
https://www.facebook.com/groups/AthensVolunteersInformation/
von Sumita Shah gesammelt und als druckbare Version für diese Website von Annette Windgasse zusammengestellt. Sie können ausgedruckt weitergegeben werden. Für eine Veröffentlichung auf einer anderen Website, auf Facebook oder in anderen Social Media bedarf es der Genehmigung durch Sumita Shah:
https://www.facebook.com/sumita.shah.7
Der Link zu der Gruppe muss bei jeder Veröffentlichung angegeben werden. Wir empfehlen die Gruppe auch, um aktuelle Informationen zu erfragen und für weitere Kontakte.
Viele aktuelle Informationen zur Lage in Griechenland und generell an den EU-Außengrenzen werden auch regelmäßig auf der Facebook-Seite „Gestrandet am Rande Europas“: https://www.facebook.com/Gestrandet.am.Rande.Europas
veröffentlicht.
1. Info Athens: where to eat, sleep and find other services in Athens
- organisations,
- clothes,
- advice / activities,
- other services.
2. Medical assistance and menthal health & psychosocial support
- Rights to free health care,
- AMKA, the Greek social security card,
- medical and other health care,
- mental health and psychosocial support.
3. Organisations providing legal help to refugees and migrants
- Skype schedule for asylum registration process.
- Greek registered organisations.
- Group of lawyers for the rights of migrants and refugees.
- Non-Greek organisations/groups.
- Places where people can go to log into skype.
4. Unemployment Cards now available for Refugees and registered Asylum Seekers
- Information in several languages.
- Benefits of the unemployment card offers.
- How to get an unemployment card.
- What happens after you get your unemployment card?
- What if I don’t know any Greek? How I can use this platform?
5. Education and language classes in Athens
- Free university courses,
- Languages,
- Language practice,
- Online European languages (various),
- Groups that provide teachers to squats and camps,
- For Volunteers to learn Syrian Arabic.
6. Services for refugee women
Women only shelters/spaces in Athens:
These are the places in Athens (outside of camps) that offer services, activities and language classes to women only:
- Vulnerable women shelters,
- Women only space for activities,
- Groups promoting the rights of refugee women.
7. Leaving Greece after asylum has been granted and claiming asylum in another country
"Please note that when refugees leave camps or other NGO provided accommodation and attempt to claim asylum somewhere else, they will lose their accommodation and any other benefits that they had when they were in that accommodation in Greece. There is no right of return to previous accommodation if they have gone for a long period of time. Especially as accommodation is limited with new arrivals coming in from the islands. No camp or shelter or other groups will keep accommodation open for anyone who leaves it..."
Survival Guide including organisation-bodies that provide services to third-country nationals - applicants for asylum - refugees
"This guide includes bodies you can reach out to during your stay in Athens. These bodies will offerfree help and you can address them for the services you require. You can call or visit these structuresand receive services such as medical care, social counseling, psychological support, care and hygieneservices, legal aid, meals, shelter, material aid, education, services for people living with ΗΙV/AIDS, aswell as services for people discriminated against due to their gender identity/expression and/orsexual preference. This guide also includes independent authorities where you can seek assistance incase your rights are being violated by public services, private entities, natural or legal persons. All services included in this guide employ professionals who can advise, guide and help you withresponsibly, anonymously and confidentially..." (Medecins du Monde, Greece and Solidarity Now, Greece).
Zurückschiebung (Rücküberstellung) nach FRANKREICH
Zurückschiebung (Rücküberstellung) nach FRANKREICH
Diese Orientierungshilfe des Raphaelswerk e.V. richtet sich an Beraterinnen und Berater, ehrenamtliche Unterstützerkreise und Betroffene. Sie soll bestehende Angebote, Möglichkeiten und Kontakte aufzeigen. Rücküberstellte erhalten eine Orientierung zu ihrer Situation nach der Rücküberstellung und Kontaktadressen, an die sie sich für Unterstützung vor Ort wenden können. Eine Bewertung der Strukturen und Angebote findet nicht statt.
Viele Hilfsangebote in Frankreich sind Projekte mit kurzer Laufzeit und unregelmäßig gefördert. Zum Recherchezeitpunkt (Oktober 2018) existieren nur wenige dauerhafte Unter-stützungsstrukturen. Das Raphaelswerk erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben:
- Verfahren nach Wiedereinreise nach Frankreich (Seite 3),
- Was ist als erstes zu tun? (Seite 4),
- Aufenthaltsrechtlicher Status in Frankreich anhand vorliegender Dokumente (Seite 5),
- Aufenthaltsrechtliche Verfahren / Asylverfahren (Seite 5)
- Zuständige Behörden (Seite 8),
- Welche Pflichten haben Asylsuchende in Frankreich? (Seite 9),
- Welche Rechte haben Asylsuchende in Frankreich? (Seite 9),
- Rückkehr ins Herkunftsland (Seite 9),
- Wohnsitzbescheinigung (Seite 9),
- Unterkunft/Unterbringung nach Wiedereinreise (Seite 10),
- Zugang zu Wohnraum (Seite 10),
- Integrationsvereinbarung (Seite 11),
- Zugang zur Gesundheitsversorgung (Seite 11),
- Zugang zum Arbeitsmarkt (Seite 12),
- Zugang zu Bildungseinrichtungen (Seite 13),
- Zugang zu Sprachkursen/Französischkursen (Seite13),
- Besonders Schutzbedürftige (vulnerable Gruppen) (Seite 13),
- Anhang: Wo finde ich Beratung und Unterstützung? (Seite 14).
Wichtige Info für Geflüchtete im Grenzbereich Orthenaukreis (D) und Großraum Strasbourg (FRA)
Der Verein Réseau Eurosocial hat einen deutsch-französischen Wegweiser für Geflüchtete herausgegeben, die sich im Grenzgebiet zwischen Orthenaukreis (D) und Großraum Strasbourg (F) aufhalten. Er enthält auch ein deutsch-französisches Glossar, um sich bei dem Flüchtlingsanerkennungsverfahren auf beiden Seiten des Rheins zurechtzufinden.
Darüber hinaus beinhaltet der Wegweiser wichtige Adress- und Kontaktdaten zur deutschen und französischen Flüchtlingshilfe (z.B. zur Strasbourg Action Solidarité).
Illegale Zurückweisungen an der deutschen Grenze: Parallelsystem am Rechtsstaat vorbei (Pro Asyl-Artikel)
Pro Asyl hat einen Online-Artikel veröffentlicht, der sich kritisch mit dem aktuellen Zurückweisungsverfahren auseinandersetzt. Pro Asyl hält das Verfahren weder für europarechtskonform noch mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar und führt dazu weiter aus:
"Was sich seit einigen Wochen an der deutsch-österreichischen Grenze abspielt, mutet nach einem Umbau des Rechtsstaates an. Asylsuchende wurden von der Bundespolizei aufgegriffen und binnen kürzester Zeit in EU-Ersteinreisestaaten wie Griechenland zurückgewiesen – ohne dass eine sorgfältige Prüfung durch das BAMF erfolgt, ob dort ein rechtsstaatliches Verfahren in menschenwürdigen Verhältnissen gegeben ist und ohne den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, gegen das Vorgehen zu klagen..."