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Finanzielle Unterstützung beantragen - "Laptops" bekommen!

Gesetzliche Ausgangslage für Geflüchtete / Muster-Anträge

Vorab bedanken wir uns bei Harald Thomé von Tacheles e.V. und bei Claudius Voigt von der GGUA Flüchtlingshilfe für deren ausführlichen Ausarbeitungen, die Grundlage dieses Textes sind:

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 1. Februar 2021 eine Weisung an alle Jobcenter veröffentlicht. Demnach werden die Jobcenter verpflichtet, für alle Schüler*innen im SGB II-Leistungsbezug die Kosten für digitale Endgeräte im Rahmen eines Zuschusses zu übernehmen, wenn sie nicht anderweitig (z. B. als Leihgeräte) bereitgestellt werden.

Da die Regelung (unmittelbar) nur für Empfänger von SGB II-Leistungen (ALG II, "Hartz IV) gilt, hat der Bundesarbeitsminister den Ländern empfohlen, „eine sinngemäße Übertragung“ auch auf Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG vorzunehmen.

Folgen die Jobcenter der Empfehlung des Ministers, gilt nun auch für Berechtigte aus Geflüchtetenhaushalten, dass

  • eine Kostenübernahme erfolgen kann (zwar als Darlehen, aber unter dauerhaftem Verzicht auf die Rückzahlung, praktisch als Zuschuss) ,
  • die Kostenübernahme dann erfolgt, wenn die Schule bestätigt, dass die digitale Ausstattung notwendig für die Teilnahme am Distanzunterricht ist und auch nicht anderweitig (z. B. über das Ausleihen von Schulcomputern) bereitgestellt wird.
  • im Regelfall bis zu 350 Euro pro Schüler*in für Tablet/PC inkl. Zubehör wie z. B. Drucker, Druckerpatronen geleistet werden und dieser Anspruch für alle Schüler*innen an berufsbildenden oder allgemeinbildenden Schulen bis 24 Jahre besteht. Dies gilt auch für Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wer kann den Zuschuss für einen "Laptop" u.a. bekommen?
Schüler*innen (und Azubis bis 24 Jahre) aus Geflüchtetenhaushalten und aus Haushalten von Ausländer*innen mit eingeschränktem Aufenthaltsrecht, wenn sie zu folgenden Leistungen berechtigt sind:

  • Leistungen für Geflüchtete, die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 2 AsylbLG erhalten,
  • Grundleistungen "besondere Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern" gemäß § 3 (4) AsylbLG sowie
  • "Überbrückungs-und Härtefallleistungen" für Ausländer*innen mit eingeschränktem Aufenthaltsrecht gemäß
    § 23 Abs. 3 S. 3 ff SGB XII.

Muster-Anträge für eine finanzielle Untgerstützung zum Erwerb von digitalen Endgeräten

(plus Schulbescheinigung über die Notwendigkeit eines digitalen Endgerätes)

Wir bedanken uns bei Harald Thomé und Tacheles e.V. für die Bereitstellung folgender Muster-Anträge zum Download:

"Hilfe zum Lebensunterhalt" gemäß § 2 AsylbLG
beantragen, um einen "Laptop" oder Ähnliches zu erwerben:

Download Muster-Antrag digitale Endgeräte
bei SGB XII-Bezug/Analogleistungen gemäß § 2 AsylbLG


Grundleistungen "besondere Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern" gemäß § 3 (4) AsylbLG
beantragen, um einen "Laptop" oder Ähnliches zu erwerben:

Download Muster-Antrag digitale Endgeräte
bei Leistungen gemäß § 3 AsylbLG 


Leistungen gemäß SGB II (Arbeitlosengeld II, Sozialgeld)
beantragen, um einen "Laptop" oder Ähnliches zu erwerben:

Download Musterantrag digitale Endgeräte
bei Leistungen gemäß SGB II

 
Für Ihr Kinder müssen Sie sich die Notwendigkeit eines digitalen Endgerätes (Laptop, Drucker oder Ähnliches) von der Schule bescheinigen lassen. Hier können Sie sich das Muster-Schreiben downloaden:

Download Vordruck Schulbescheinigung über
die Notwendigkeit von digitalen Endgeräten

Telefon

+49 (0)157 83517520 (Lion), +49 (0)157 53625975 (Hannah), +49 (0)152-28647123 (Sahra, Welcome Point 03)

E-Mail

info@fwi-d.de

Heinz-Schmöle-Straße 7

40227 Düsseldorf

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