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Gesundheit
TIPPS für behinderte Menschen
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Wichtige Informationen auf Deutsch | العربية | فارسی
Seite 5 - 18: Deutsch
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Was eine Behinderung ist: Seite 6
Rechte von Menschen mit Behinderung: Seite 7
Anträge und Ausweise: Seite 8
Antrag auf Feststellung einer Behinderung (GdB): Seite 8
Schwerbehinderten-Ausweis: Seite 10
Antrag auf Gleichstellung: Seite 11
Leistungen für Menschen mit Behinderung: Seite 12
Hilfe im Arbeitsleben: Seite 12
Nachteils-Ausgleich: Seite 13
Geld-Leistungen für Menschen mit Behinderung: Seite 14
Eingliederungs-Hilfe: Seite14
Persönliches Budget: Seite 15
Erwerbs-Minderungs-Rente: Seite 16
Medizinische Rehabilitation: Seite 16
Grundsicherung: Seite 17
Sozialhilfe: Seite 17
Wohngeld: Seite 18
#GdB-Tabelle
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Der Grad der Behinderung (GdB) bestimmt Sozialleistungen und Eingliederungshilfen. Bei der Einstufung als schwerbehinderte Personwäre man für den Erhalt eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB-Wert 50 qualifiziert. Krankheiten und Beschwerden haben unterschiedlichen Grade. Sie lassen sich zusammenrechnen, so dass man den Mindestgrad einer Schwerbehinderung (GdB 50) für den Erhalt des Schwerbehindertenausweises auch kumulativ erreichen kann.
#Schwerbehindertenausweis - und wie man ihn beantragt
Auf dem Ausweis steht ein Hinweis zur Schwerbehinderung in englischer Sprache. Das kann bei einer Reise im Ausland helfen. Bei blinden Personen gibt es außerdem einen Hinweis in Brailleschrift. Bei Menschen ab dem zehnten Lebensjahr hat der Ausweis ein Passbild. Der Schwerbehindertenausweis ist kostenlos.
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Bei Menschen, die in ihrem Ausweis eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Bl“ oder „Gl“ haben, ist der Ausweis orange-grün. Sie dürfen dann kostenlos oder für wenig Geld in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs mitfahren.
Was die MERKZEICHEN bedeuten:
Merkzeichen | Bedeutung |
---|---|
G | Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt. |
aG | Außergewöhnliche Gehbehinderung |
H | Hilflos |
Bl | Blind |
Gl | Gehörlos |
B | Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen. |
TBl | Taubblind |
RF | Ermäßigung des Rundfunkbeitrags um 2/3 auf Antrag. |
1. Kl | 1. Klasse, berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse in der Deutschen Bahn mit einer Fahrkarte für die 2. Klasse. |
Schwerbehindertenausweis beantragen bei:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Soziales und Jugend
Abteilung für Beratung und Leistung - 50/3
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 89-91
schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de
Für die Bearbeitung des Antrags werden Unterlagen über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen benötigt. Das sind zum Beispiel Berichte von Ärztinnen und Ärzten, von Krankenhausaufenthalten oder vom Rentenversicherungsträger. Diese dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Eine telefonische Beantragung ist ebenfalls möglich. Das Verfahren ist kostenlos.
Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat wird Ihnen von einem externen Unternehmen per Post zugeschickt.
Antragsformular bei Bezirksregierung Münster besorgen:
>>> Download Antrag pdf. <<< oder
Antragsformular direkt online ausfüllen:
>>> Zum Online-Formular Bez.Reg. Münster <<<
Wenn Sie persönliche Unterstützung benötigen: EUTB-Teilhabeberatung
InklusionsKompass Düsseldorf
Der InklusionsKompass Düsseldorf ist ein Wegweiser für Menschen mit Behinderung. Der Kompass funktioniert wie eine Suchmaschine. Sie können z.B. einen Lebensbereich über den blauen Button auswählen, Ihren Suchbegriff eingeben und erhalten dann Angebote zu unterstützenden Organisationen mit persönlichen Ansprechpartner:innen. Sie können bei der Suche auch Ihre persönlichen Beeinträchtigung mit anklicken und damit die Suche verfeinern. Ein Tipp: Wenn Sie nur Ihr Thema über den blauen Button anklicken und keinen Suchbegriff eingeben, erhalten Sie mehr Angebote, wenn auch keine gezielteren.
Befreiung von Zuzahlungen bei der AOK-Krankenversicherung
Bei einigen Leistungen sieht der Gesetzgeber Zuzahlungen der Versicherten vor. Kinder und Jugendliche sind von fast allen Zuzahlungen befreit. Alle anderen zahlen nur bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze zu. Diese Grenze liegt bei höchstens zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen.
Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Wird dieser Betrag überschritten, können Sie eine