Unser Schulsystem in Nordrhein-Westfalen

Schulpflicht für Kinder

Die Schulpflicht besteht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Die Schulpflicht wird von dem Schulträger überwacht.

Die Schulpflicht umfasst in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I die Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht) und in der Sekundarstufe II die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsgangs des Berufskollegs.

Das Schulverwaltungsamt schreibt die Eltern der Kinder an, deren Kinder im schulpflichtigen Alter in Düsseldorf neu angemeldet wurden (Amt für Einwohnerwesen). Die Schulpflicht beinhaltet das Recht auf Bildung und Integration. Ziele sind das Erlernen und Beherrschen der deutschen Sprache und damit eine schnellstmögliche Eingliederung in die Regelklassen.

Beratung und Begleitung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen an Düsseldorfer Schulen:
https://www.duesseldorf.de/schulen/themen-von-a-z/kommunales-integrationszentrum-ki-duesseldorf.html

Unsere Schulformen / Zugang mit Sprachförderung

Auf dem Bildungsportal des Schulministeriums Nordrhein-Westfalen werden alle Schulformen in NRW (z.B. Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule, Gymnasium, Berufskolleg, Förderschulen, Privatschulen)
dargestellt.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnissewerden anallen Düsseldorfer Schulen gefördert. Vorschulische Sprachförderung ist ebenso im Angebot wie muttersprachlicher Unterricht.
Der Förderbedarf wird in Kooperation mit der Schulaufsicht und den betroffenen Schulen nach vorheriger individueller
Seiteneinsteigerberatung bei der
Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB) ermittelt.
Die Schüler werden dann von der KIB ggf. an "Internationale Klassen/Gruppen" der jeweiligen Schulen vermittelt.

Wichtig für HelferInnen: Finden Sie heraus, ob betroffene Familien überhaupt von der KIB beraten wurden. Ziehen Sie ggf. Dolmetscher über Wohlfahrtsverbände hinzu. Ohne das Wissen über den bisherigen schulischen Werdegang im Heimatland und mit welchem Erfolg der Schüler seine Muttersprache in Wort und Schrift beherrscht, sind schulische Probleme in Deutschland vorprogrammiert.

Bitte darauf achten, dass die Zuweisung in eine gute Schule mit viel Deutschunterricht erfolgt. Sollte es Probleme mit dem Übergang in eine weiterführende Schule geben, hilft die Bezirksregierung, die für die weiterführenden Schulen die Schulaufsicht hat. 

Ganztagsschulen

Damit Eltern Famlie und Beruf besser in Einklang bringen können, halten Düsseldofer Schulen sowohl in der Primarstufe als auch an den weiterführenden Schulen Ganztagsangebote bereit. Je nach Platzangebot der Schule besteht die Möglichkeit, dass auch Kinder von Geflüchteten dort für den Ganztag angemeldet werden. Hier können sie nachmittags im Kontakt mit anderen Kindern ihre Deutschkenntnisse erproben. Außerdem erhalten sie ein warmes Mittagessen, Betreuung durch Fachpersonal, Unterstützung bei den Lernzeiten, verschiedene Sport-, Förder- und Freizeitangebote sowie Angebote in den Ferien.

>>> Offene Ganztagsschulen (OGS) an Grund- und Förderschulen

>>> Ganztagsschulen (Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen und Gymnasien)