So klappt der Seiteneinstieg in 4 Schritten
Wer ist Seiteneinsteiger?
Kinder und Jugendliche sind in Deutschland schulpflichtig.
Wenn sie aus dem Ausland nach Düsseldorf gezogen und hier gemeldet sind, haben sie im Rahmen des Schulbesuchs Anspruch auf 24 Monate Erstförderung zum Erlernen der deutschen Sprache. Die Aufnahme ist während des ganzen Jahres möglich. Das ist der Seiteneinstieg.
Nach einem Beratungsgespräch (siehe unten) beim
Kommunalen Integrationszentrum (KI)
findet die Vermittlung des Schulplatzes über das Schulamt Düsseldorf (Grundschule und Sek I) oder die Bezirksregierung Düsseldorf (Sek II/Berufskolleg) statt.
Der Seiteneinstieg für einen Schulplatz erfolgt in 4 Schritten:
- Beratungstermin mit Kommunalem Integrationszentrum vereinbaren,
- Unterlagen und Gespräch vorbereiten,
- Beratungsgespräch,
- Schule meldet sich zurück.
Schritt 1: Beratungstermin mit Kommunalem Integrationszentrum vereinbaren
Ein Anruf beim KI Düsseldorf unter +49 (0)211 89-24077 oder eine E-Mail an
ki-beratung@duesseldorf.de genügt.
Bitte Name und Geburtsdatum des Kindes und Kontaktdaten angeben (Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse werden aufgenommen).
Schritt 2: Unterlagen und Gespräch vorbereiten
Um beraten zu können, benötigt das Kommunale Integrationsamt von Ihnen:
- Meldebescheinigungen (Kopie) von Kind und Eltern,
- Ausweise oder Reisepässe (Kopie) von Kind und Eltern,
- Letztes Zeugnis/Abschlusszeugnis (Kopie) in deutscher oder englischer Übersetzung.
Das Kommunale Integrationszentrum bietet zwei Gesprächsformen an: Video-Beratung und Vor-Ort-Beratung.
Videoberatung:
Alle Unterlagen - auch die ausgedruckte, ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung aus der 1. Kontakt-Email - senden Sie vor der Video-Beratung in Kopie an
KI - Kommunales Integrationszentrum Düsseldorf
SE Beratung
Erkrather Str. 377
40231 Düsseldorf.
Sobald alle Unterlagen eingegangen sind, erhalten Sie einen Terminvorschlag zur Video-Beratung.
Vor-Ort-Beratung:
Zum Vor-Ort-Beratungstermin bitte alle Unterlagen mitbringen. Eventuell einen Dolmetscher mitnehmen.
Kontakt Dolmetscher:
www.intermigras.de
Tel. 0211 59805853
Die Einwilligungserklärung wird vor Ort ausgefüllt und unterschrieben. Ein Erziehungsberechtigter und das Kind reichen beim Gespräch aus. Bitte die Corona-Regeln einhalten!
Schritt 3: Das Beratungsgespräch
Es findet kein Test statt. Die KI-Mitarbeiter erfassen Ihre persönlichen Daten, unterhalten sich mit Ihnen über die bisherige Schullaufbahn und geben Informationen zu dem dreigliedrigen Schulsystem. Hier können auch weitere Fragen abgeklärt werden, wie z.B.:
Was sind die zentralen Abschlussprüfungen?
Welche Abschlüsse kann ich wo und wie erwerben?
Wie kann ich schon erworbene Abschlüsse anerkennen lassen?
Gibt es herkunftssprachlichen Unterricht?
Wie läuft die Erstförderung ab? Wo kann ich Deutsch lernen, wenn ich nicht mehr in die Schule gehe? usw.
Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie eine Dokumentation über die Gesprächsinhalte.
Schritt 4 : Die Schule meldet sich zurück
Nach der Zuweisung des Schulplatzes durch das Schulamt – dies kann bis zu zwei Wochen dauern - meldet sich die Schule über die hinterlegten Kontaktdaten bei Ihnen zurück. Ihr Kind kann nun zur Schule gehen.