Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat klarstellen lassen, dass die Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Schulabschlusses mit einem deutschen Schulabschluss unabhängig vom Aufenthaltsstatus anzuerkennen und zu bescheinigen ist.
Hiervon profitieren somit auch Asylsuchende und Geduldete mit einer unklaren unsicheren Bleibeperspektive.
Zuständig für die Anerkennung in NRW sind die Bezirksregierung Köln (Hauptschule, mittlere Reife) bzw. die Bezirksregierung Düsseldorf (Abitur):

Anerkennung Hauptschulabschluss und mittlere Reife:

Bezirksregierung Köln
Abteilung 4 / Dezernat 48
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Telefon: +49 (0) 221/147-2048;
Telefax: +49 (0) 221/147-4831

telefonische Sprechzeiten: 08:30h - 15:00h (Mo - Do)
Besuchertag: 08:30h - 15.00h (Do)

Internet: Bezirksregierung Köln - Dezernat 48
>>> Zur Übersicht von Ansprechpartnern bzgl. einzelner Länder - pdf.-Dokument

Anerkennung Fachgebundene Hochschulreife (Fach-Abi) und Allgemeine Hochschulreife (Abitur):

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48 / Zeugnisanerkennungsstelle
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

Telefon: +49 (0) 211/475-0
              +49 (0) 211/475-5661;
Telefax: +49 (0) 211/475-5978

poststelle@brd.nrw.de
Internet: Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 48
>>> Zur Übersicht von Ansprechpartnern bzgl. einzelner Länder - pdf.-Dokument