Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat klarstellen lassen, dass die Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Schulabschlusses mit einem deutschen Schulabschluss unabhängig vom Aufenthaltsstatus anzuerkennen und zu bescheinigen ist.
Hiervon profitieren somit auch Asylsuchende und Geduldete mit einer unklaren unsicheren Bleibeperspektive.
Zuständig für die Anerkennung in NRW sind die Bezirksregierung Köln (Hauptschule, mittlere Reife) bzw. die Bezirksregierung Düsseldorf (Abitur):
Anerkennung Hauptschulabschluss und mittlere Reife:
Bezirksregierung Köln
Abteilung 4 / Dezernat 48
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon: +49 (0) 221/147-2048;
Telefax: +49 (0) 221/147-4831
telefonische Sprechzeiten: 08:30h - 15:00h (Mo - Do)
Besuchertag: 08:30h - 15.00h (Do)
Internet: Bezirksregierung Köln - Dezernat 48
>>> Zur Übersicht von Ansprechpartnern bzgl. einzelner Länder - pdf.-Dokument
Anerkennung Fachgebundene Hochschulreife (Fach-Abi) und Allgemeine Hochschulreife (Abitur):
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48 / Zeugnisanerkennungsstelle
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211/475-0
+49 (0) 211/475-5661;
Telefax: +49 (0) 211/475-5978
poststelle@brd.nrw.de
Internet: Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 48
>>> Zur Übersicht von Ansprechpartnern bzgl. einzelner Länder - pdf.-Dokument