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Wichtige Informationen zu Asyl und Anerkennung

Neu in Deutschland? Hier gibts Infos zum Asylverfahren!

Sie sind gerade in Deutschland angekommen und fragen sich, was Sie nun tun müssen? Als Flüchtling haben Sie die Pflicht, sich in der nächsten Erstaufnahmestelle, bei der Polizei, der Ausländerbehörde oder einer sonstigen Behörde zu melden.

Nach der Meldung werden Sie registriert und in einer Einrichtung des Landes NRW untergebracht. Von da aus werden Sie einer Kommune zugewiesen und wohnen ab diesem Tag bis zum Abschluss Ihres Asylverfahrens in einer sogenannten zentralen kommunalen Unterbringungseinrichtung, in einer Wohnung oder aber in einer Notunterkunft. Von dort aus werden Sie später vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum wichtigen Anhörungsgespräch im Asylverfahren eingeladen.

Die Bearbeitung aller Ihrer Anliegen liegt bis zum Abschluss des Verfahrens bei der Bezirksregierung in Arnsberg. Hier folgen nun wichtige Links, wo Sie sich umfassend über das Asylverfahren u.a. informieren können:

Links: 

"Checkliste" zum Asylverfahren - Rechte und Pflichten (BAMF)

Subsidärer Schutz für Syrer und andere wichtige Details zum Status

Refugee Guide

ABWAB – arabischsprachige Monatszeitung

Verfahren zur Unterbringung von Asylbewerbern Bezirksregierung Arnsberg

Pro Asyl ‒ Das Asylverfahren

Grafische Darstellung des Asylverfahrens (Spiegel.de)

BAMF Informationen für Geflüchtete

Vielfältige Informationen zum Thema Asyl und Migration (Informationsverbund Asyl und Migration)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge − Aufenthaltsrecht in Deutschland

Paritätischer Gesamtverband – Arbeitshilfe zum Asylverfahren

Flüchtlingsrat NRW - Tipps bei drohender Abschiebung

Erklärvideo: Die Anhörung beim BAMF

[Einbindung youtube-Video]
(Quelle: youtube)

Der Flüchtlingsrat Köln e.V. hat auf seiner Site asylindeutschland.de ein Erklärvideo zum Anhörungsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in 14 Sprachen veröffentlicht:

Deutsch - Englisch - Francais - Paschtu - Sorani - Urdu - Albanisch - Arabisch - Kurmandschi - Mazedonisch - Tigrinisch - Bosnisch - Farsi - Serbisch - Russisch - Dari - Türkisch - Somali

Anerkennung erhalten, was nun?

Sobald Sie anerkannt werden, müssen Sie sich beim Integration Point im Jobcenter als Neukunde anmelden. Dort müssen Sie einige Formulare ausfüllen, um das ALG II zu bekommen. Das ist eine staatliche Unterstützung für Menschen ohne eigenes Einkommen. Verlieren Sie keinen Tag, denn das Geld wird nicht rückwirkend gezahlt. Auch sollten Sie sich sofort nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis das Kindergeld und die Familienzusammenführung beantragen.

Hier finden Sie eine Linksammlung für hilfreiche Dokumente:

Links: 

Übersetzungen der Formulare des Jobcenters

Anerkennung ausländischer Abschlüsse - Recognition of foreign professional qualifications

Anerkennung ausländischer Abschlüsse - Flyer

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als APP (different languages)

Zuschuss für Anerkennung von Berufszeugnissen aus der Heimat

Anerkennungsfinder

Studienmöglichkeiten für Flüchtlinge

Kindergeldantrag (mehrsprachig)

Suche nach Vermissten vom Deutschen Roten Kreuz

Suche nach Vermissten über Fotos ‒ Train of Hope (facebook)

Medizinisches Wörterbuch Deutsch - Arabisch

BPtK-Ratgeber für Flüchtlingseltern „Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind?“
(Englisch - Arabisch - Farsi - Kurdisch)

Telefon

+49 211-77941565

E-Mail

info@fwi-d.de

Heinz-Schmöle-Straße 7

40227 Düsseldorf

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