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Angst vor Abschiebung? Die Gefahr ist sehr gering! Es gibt "Durchstarten"!

Objektiv besteht für Flüchtlinge in Deutschland nur eine sehr geringe Gefahr, abgeschoben zu werden. Dass das so ist, hat unser fleißiger Helfer, Uwe Marquardt, hier in seinem unten anschließenden Text anhand von statistischen Daten des Bundes und der Stadt Düsseldorf herausgearbeitet.

Es ist dennoch wahr, dass vor allem Geduldete Ängste vor Abschiebungen haben, gerade dann, wenn sie sich in einer Situation kurz vor oder kurz nach einem Gesprächstermin bei der Ausländerbehörde befinden. Diese Ängste können die Motivation der Menschen bei der Integration lähmen und sie auch gesundheitlich belasten.

Landesprojekt "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" in Düsseldorf:
Besser, als sich zu sorgen, wäre es im Sinne einer guten Integrations- und Bleibeperspektive, wenn ein großer Teil der betroffenen Menschen mit dem Landesprogramm "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit"verstärkt in Kontakt gebracht würde. Diese Maßnahme zielt insbesondere auf junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 27 Jahren ab, die in NRW nur geduldet  bzw. gestattet sind. In Düsseldorf haben wir ungefähr 200 junge Geduldete, die inzwischen in einer eigenen Wohnung, allein oder (noch) bei den Eltern eher zurückgezogen leben und die sich für das Programm entscheiden könnten.

Junge Geflüchtete könnten mit "Durchstarten" ihre Defizite z.B. im Bereich Sprache und Schulbildung beheben, eine mögliche Berufsausbildung beginnen und sich damit selbst ermächtigen, eine Bleibeperspektive zu entwickeln.

"Durchstarten" in Düsseldorf: Informationen der Stadt Düsseldorf (Stand: 01/21):

Wie funktioniert das? Gibt es finanzielle Unterstützung? Wie kann ich mitmachen? An wen kann ich mich wenden?
Wichtige Informationen hierzu hat die Stadt Düsseldorf in einem Info-Schreiben veröffentlicht, dass wir hier bereitstellen:

Download Informationsschreiben pdf.

Wichtig ist es nun, die in Frage kommenden Geflüchteten über Helfer*innen zu erreichen, damit sie dem Kommunalen Integrationsamt (KI), das Projektträgerin für "Durchstarten" ist, gemeldet werden können.

Die Zielgruppe zu finden und ggf. anzuleiten, ist eine wichtige Aufgabe für Ehrenamtliche, Lehrer usw. Wer diese Personen ausfindig gemacht hat, kann entsprechende Vorschläge beim KI einreichen, am besten mit Lebenslauf und per Email an das KI:
durchstarten-thm-ki@duesseldorf.de

Es folgt nun die Ausarbeitung von Uwe Marquardt. Er interpretiert die ihm vorliegenden Abschiebedaten von Bund und Kommune zu den Herkunftsländern Iran, Guinea, Irak und Afghanistan wie folgt:

"Im Jahre 2017 hat die Ausländerbehörde Düsseldorf 158 Personen aus 29 Nationen abgeschoben. Vollziehbar ausreisepflichtig waren jedoch 1210 Personen. Gemessen an der Zahl ausreisepflichtiger Personen, werden nur wenige Personen abgeschoben. Auch 2018 und 2019 waren es bei einer ähnlich hohen Zahl Ausreisepflichtiger nur 167 Personen bzw. 102 Personen. Rein statistisch gesehen, würde es ungefähr neun Jahre dauern, bis alle Personen abgeschoben sind unter der Voraussetzung, dass keine neuen Flüchtlinge hinzukommen. Die Abschiebezahlen in Düsseldorf unterscheiden sich stark nach Herkunftsländern und Zielorten. Wenn das Ersteinreiseland im EU-Gebiet liegt und als Zielort definiert ist, wird es im Folgenden vereinfacht "Dublin" genannt. Personen aus Iran, Guinea, Irak und Afghanistan werden  - in Relation gesehen - am häufigsten abgeschoben. Im Einzelnen stellt sich das wie folgt dar:


Iran

Am häufigsten werden Iraner von der Ausländerbehörde Düsseldorf abgeschoben:
Von 2017 bis 2019 waren das 35 Personen. ABER: fast immer innerhalb von Europa (Dublin).
2019: 13 Personen (8 männlich / 5 weiblich), darunter 12 Dublin-Fälle (7 m / 5 w), in das Herkunftsland Iran wurde 1 Person (1 m / 0 w) abgeschoben.
2018: 16 Personen (11 m / 5 w), darunter Dublin 14 Personen (9 m / 5 w), in das Herkunftsland Iran keine Person.
2017: 6 Personen (5 m / 1 w).

Bei geschätzt 1400 bis 1500 Geflüchteten aus dem Iran in Düsseldorf beträgt das durchschnittliche jährliche Abschieberisiko weniger als 1 Prozent. Anders formuliert: Es würde mehr als 100 Jahre dauern, bis alle geflüchteten Iraner aus Düsseldorf abgeschoben wären, wobei diese nicht in den Iran, sondern in andere europäische Länder abgeschoben würden. Das Risiko, in dasjenige europäische Land abgeschoben zu werden, über das man nach Deutschland eingereist ist, liegt (bezogen auf die Zahl der Dublin-Fälle) zwischen 3 bis 10 Prozent. Die allermeisten Iraner werden also in Düsseldorf bleiben (auch wenn sie nicht direkt z.B. als Tourist eingereist sind), obwohl sie nur etwa zu 20 Prozent einen positiven Bescheid vom BAMF oder Verwaltungsgericht haben. Die Angst vor einer Abschiebung ist weitgehend unbegründet.


Guinea

Bei Guinea handelt sich um 29 Personen, die fast immer in ein europäisches Land abgeschoben wurden:
2019: 10 Personen (10 m / 0 w), darunter Dublin 10 Personen (10 m / 0 w), niemand in das Herkunftsland Guinea.
2018: 13 Personen (13 m /0 w), darunter Dublin 11 Personen (11 m / 0 w), in das Herkunftsland Guinea 2 Personen (2 m / 0 w).
2017: 6 Personen (6 m / 0 w).

Bei geschätzt 300 Geflüchteten aus Guinea in Düsseldorf entspricht das einer durchschnittlichen jährlichen Abschiebequote von etwa 3 Prozent. Anders formuliert: Es würde mehr als 30 Jahre dauern, bis alle geflüchteten Guineer aus Düsseldorf abgeschoben wären, und zwar nicht nach Guinea, sondern in ein anderes europäisches Land. Bezogen auf die Zahl der Dublin-Fälle ist das Risiko höher: Guineer, die über das europäische Ausland nach Düsseldorf eingereist sind, haben ein jährliches Risiko von 10 Prozent, in das ursprüngliche Einreiseland abgeschoben zu werden. Die allermeisten Guineer werden in Düsseldorf bleiben, obwohl nur etwa 10 Prozent einen positiven Bescheid haben.


Irak

Etwa 24 Personen wurden abgeschoben (fast immer innerhalb von Europa):
2019: 2 Personen (2 m / 0 w), darunter Dublin-Fälle 2 (2 m / 0 w), in das Herkunftsland Irak niemand.
2018: 13 Personen (10 m / 3 w), darunter Dublin-Fälle 12 Personen (9 m / 3 w), in das Herkunftsland Irak niemand.
2017: 9 Personen (6 m / 3 w).

Bei geschätzt 1800 Geflüchteten aus dem Irak in Düsseldorf entspricht das einer durchschnittlichen jährlichen Abschiebequote von etwa 0,5 Prozent. Anders formuliert: Es würde etwa 200 Jahre dauern, bis alle geflüchteten Iraker aus Düsseldorf abgeschoben wären, aber auch nur, wenn keine neuen Geflüchteten dazukommen, und zwar nicht in den Irak, sondern in andere europäische Länder. Bezogen auf die Zahl der Dublin-Fälle ist das Risiko höher: Iraker, die über das europäische Ausland nach Düsseldorf eingereist sind, haben ein jährliches Risiko von 1 bis 2 Prozent, in das ursprüngliche Einreiseland zurückgeführt zu werden. Die allermeisten Iraker werden in Düsseldorf bleiben, obwohl nur etwa ein Drittel von ihnen einen positiven Bescheid hat.


Afghanistan

Afghanen stehen entgegen der öffentlichen Meinung und Vermutung von Betroffenen und Helfern weit hinten auf der Liste der Abschiebeländer: Insgesamt wurden geschätzt maximal 15 Personen abgeschoben (alles Dublin-Fälle), und zwar:
2019: 8 Personen (4 m / 4 w), darunter Dublin 8 (4 m / 4 w), nach Afghanistan niemand.
2018: vermutlich 2 Personen (? m / ? w), darunter Dublin 2 Personen (2 m / 0 w), in das Herkunftsland Afghanistan niemand.
2017: unbekannt (0 bis maximal 5 Personen).

Bei geschätzt 1200 Geflüchteten aus Afghanistan in Düsseldorf entspricht das einer jährlichen Abschiebequote von weniger als 0,5 Prozent. Diese wenigen Geflüchteten werden nicht nach Afghanistan, sondern in andere europäische Länder abgeschoben. Bezogen auf die Zahl der Dublin-Fälle ist das Risiko etwas höher: Afghanen, die über das europäische Ausland nach Düsseldorf eingereist sind, haben ein jährliches Risiko von etwa 1 Prozent, in das ursprüngliche Einreiseland zurückgeführt zu werden. Die allermeisten Afghanen werden also in Düsseldorf bleiben, obwohl nur etwa 50 Prozent einen positiven Bescheid haben.


Fazit:

Im Vergleich zu anderen Herkunftsländern (z.B. Russland, Balkan, Nordafrika) ist das Abschieberisiko für Geflüchtete aus Iran, Guinea, Irak und Afghanistan sehr niedrig. Das Problem liegt darin, dass die meisten Menschen zwar nicht abgeschoben werden, aber andererseits keine Aufenthaltserlaubnis und daher eine schlechte Integrationsperspektive haben. Viele Personen könnten aber noch nachträglich eine Aufenthaltserlaubnis erlangen, z.B. iranische Familien über eine gute schulische Integration der Kinder, wenn sie bereit wären, ihre Identität zu klären (Vorlage des iranischen Passes bei der Ausländerbehörde). Für viele junge Guineer besteht eine Chance, eine Aufenthaltserlaubnis über eine Ausbildungsduldung zu bekommen, wenn sie ihre Identität klären würden (erster Schritt: Konsularkarte bei der Botschaft beantragen). Auch für junge Afghanen mit Duldung besteht eine Chance, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen, wenn sie ihre Identität klären (erster Schritt: Tazkira beschaffen)."

Anmerkung: Wenn Sie Fragen zur Beschaffung von Identitätsnachweisen (Pässe, Identity-Cards, Konsularkarte, Tazkira) haben, besuchen Sie unsere Seite "Herkunftsländer".

Telefon

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info@fwi-d.de

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40227 Düsseldorf

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